Rechtsnews 25.01.2012 Julia Brunnengräber

Bundespatentgericht beschließt Schutzfähigkeit des Zeichens „M“ von BMW

Kann ein einziger Buchstabe eine Marke eines Unternehmens sein und aufgrund dessen als schutzfähig deklariert werden? Eine Entscheidung des Bundespatentgericht zeigte, dass dies offenbar schon möglich ist.

Bundespatentgericht lässt „M“ als Marke für BMW zu

Das Unternehmen, um das es in diesem Fall konkret ging, ist BMW. Für „Sportwagen“ hatte es das Wortzeichen „M“ angemeldet, welches sie als Marke schützen wollten. Dafür müssen aber bestimmte Kriterien wie die der Unterscheidungskräftigkeit gegeben sein. Trifft das für das „M“ zu? Mit solchen Fragen hatte sich das Bundespatentgericht auseinander zu setzen und entschied, dass zwischen der „Klasse M“ und dem „M“, um das es hier geht, zu unterscheiden ist. „Klasse M“ bezieht sich auf die EG-Richtlinie 2007/46/EG (5. September 2007), wodurch „Fahrzeuge zur Personenförderung mit mindestens vier Rädern“ klassifiziert sind. Die Bezeichnung dafür trägt „Klasse M“. Steht das M jedoch alleine, so verbindet der Durchschnittsverbraucher damit nicht automatisch „Klasse M“. Das betonte das Bundespatentgericht. Aus eben diesem Grund kann BMW „M“ als Marke verwenden. „Freihaltebedürftig“ ist das „M“ auch nicht in Bezug auf Konkurrenten. Auch deswegen entschied das Bundespatentgericht so. Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundespatentgerichts vom 14. November 2012

 

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