Rechtsnews 24.01.2012 Simon Wolpert

Bundeskartellamt: Grünes Licht für Zentralvermarktung der DFL

Das Bundeskartellamt gibt grünes Licht für die Vermarktungspläne der Deutschen Fußball Liga, gleichzeitig wird die DFL zu einer transparenten, fairen und diskriminierungsfreien Vergabe der Medienrechte verpflichtet. Dies wird unter anderem durch das Angebot einer Vielzahl von Paketen sichergestellt.

Ab der Saison 2013/2014 müssen die DFL und der Ligaverband umfangreiche Kriterien bei der Vergabe der Medienrechte beachten. Ligaverband und die DFL hatten zuvor umfangreiche Selbstverpflichtungen angeboten. Das Bundeskartellamt erklärte diese nun für rechtsverbindlich. Grundsätzlich ist die zentrale Vermarktung dieser Medienrechte eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung, die nach deutschem und europäischen Kartellrecht nur dann vom Kartellverbot freigestellt werden kann, wenn durch die Vereinbarung Effizienzvorteile entstehen und die Nachfrager auch in angemessener Form an diesen Vorteilen beteiligt werden. Die Vorteile der Zentralvermarktung sind beispielsweise, dass immer über die Liga als Ganzes berichtet werden kann, da nicht jeder Verein selbst über die Art und Form der Berichterstattung seiner Spiele bestimmt. Den Medien wird durch das vorgesehene Modell eine Vielzahl von Liga-Paketen angeboten, auch werden möglichst viele Verbreitungsarten- und wege beachtet. Ligaverband und DFL verpflichteten sich gegenüber dem Bundeskartellamt verschiedene Pakete für Highlight-Berichterstattungen und Live-Übertragungen anzubieten. So sind für die Highlight-Berichterstattung im frei empfangbaren TV zwei „Szenarien“ vorgesehen. Beim ersten Szenario wird die Highlight-Berichterstattung zunächst im frei empfangbaren Fernsehen ausgestrahlt. Im zweiten Szenario findet die Berichterstattung zunächst über Web-TV bzw. mobile Übertragung statt.

Bundeskartellamt ermittelt Marktverhältnisse

Das Bundeskartellamt befragte potentielle Käufer der Medienrechte und auch andere Marktteilnehmer, um so die Marktverhältnisse zu ermitteln. Weitestgehend waren die befragten Unternehmen der Meinung, dass der Fernsehzuschauer und auch sie selbst sehr von der Zentralvermarktung profitieren würden. Auch die vom Bundeskartellamt bereits zuvor vermutete Machtstellung des Ligaverbandes und der DFL gegenüber den potentiellen Käufern hatte sich bestätigt. So war es sehr wichtig dafür zu sorgen, dass auch kleineren Anbietern attraktive Inhalte zur Berichterstattung geboten werden können. Auch bestimmte dass Bundeskartellamt, dass die DFL bei der Vergabe der Medienrechte nicht willkürlich entscheiden darf, wem ein Zuschlag erteilt wird und wem nicht. Da den potentiellen Käufern durch die Zentralvermarktung, anders als bei Einzelverhandlungen mit 36 Vereinen, keine Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen, ist die DFL zur Durchführung eines transparenten, fairen und diskriminierungsfreien Verfahren verpflichtet. Über einen Zuschlag muss deshalb aufgrund zuvor festgelegter Kriterien entschieden werden. Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 13. Januar 2012

   

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