Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Rechtsnews 23.01.2008 Christian Schebitz

Bundesfinanzhof hält Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig

Gegen 11:20 Uhr gab der Bundesfinanzhof (BFH) gegenüber den Medien das Urteil über die Kürzung der sogenannten Pendlerpauschale bekannt. Danach können Fahrtkosten erst ab dem 20 Kilometer als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.  Der BFH  urteilte  nun, dass die Regelung nicht berücksichtige, dass es sich bei den Fahrtkosten um unvermeidbare Kosten handele. Der Arbeitnehmer könne sich diesen Kosten “nicht beliebig entziehen”. Daher müssten die Fahrtkosten weiterhin voll absetzbar bleiben. Man verwies außerdem auf andere absetzbare Werbungskosten wie z.B. die doppelte Haushaltsführung. Für Verfassungswidrig kann der BFH die Regelung jedoch nicht endgültig erklären. Daher übergab der BFH den Fall zur endgültigen Klärung dem Bundesverfassungsgericht. Beobachter sprechen dem heutigen Urteil jedoch Signalwirkung zu, da in diesem Verfahren selbst Vertreter des Bundesfinanzministeriums gehört wurden. Ein Urteil der Karlsruher Richter wird noch in diesem Jahr erwartet. Quellen und Links

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Bundesfinanzhof hält Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€