Gegen 11:20 Uhr gab der Bundesfinanzhof (BFH) gegenüber den Medien das Urteil über die Kürzung der sogenannten Pendlerpauschale bekannt. Danach können Fahrtkosten erst ab dem 20 Kilometer als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Der BFH urteilte nun, dass die Regelung nicht berücksichtige, dass es sich bei den Fahrtkosten um unvermeidbare Kosten handele. Der Arbeitnehmer könne sich diesen Kosten “nicht beliebig entziehen”. Daher müssten die Fahrtkosten weiterhin voll absetzbar bleiben. Man verwies außerdem auf andere absetzbare Werbungskosten wie z.B. die doppelte Haushaltsführung. Für Verfassungswidrig kann der BFH die Regelung jedoch nicht endgültig erklären. Daher übergab der BFH den Fall zur endgültigen Klärung dem Bundesverfassungsgericht. Beobachter sprechen dem heutigen Urteil jedoch Signalwirkung zu, da in diesem Verfahren selbst Vertreter des Bundesfinanzministeriums gehört wurden. Ein Urteil der Karlsruher Richter wird noch in diesem Jahr erwartet. Quellen und Links
- Bundesfinanzhof – Urteil mit dem Aktenzeichen VI R 17/07 (noch nicht im Internet veröffentlicht)
- tagesschau.de -“Finanzhof: Neuregelung der Pendlerpauschale verfassungswidrig”
- Informationen zu diesem und anderen Steueränderungen 2007 bei rechtsanwalt.com
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Bundesfinanzhof hält Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erhalten
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