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Rechtsnews 24.09.2011 Simon Wolpert

Budweiser Biermarkenstreit geht in eine neue Runde

Anheuser Busch und Budějovice Budvar dürfen im Vereinigten Königreich beide die Marke “Budweiser” verwenden. Der Sachverhalt Der Budweiser-Streit ist einer der bekanntesten internationalen Markenstreitigkeiten. Die Anheuser-Busch Gruppe aus den USA und die Budějovice Budvar Brauerei aus dem tschechischen Budweis vertreten beide die Meinung, sie haben das dringendere Recht an der Marke “Budweiser”. Der EuGH hatte nun über die Verwendung der Marke im Vereinigten Königreich zu entscheiden. Die Markenrichtlinie 89/104/EWG vom 21. Dezember 1981 bestimmt, dass Marken dann von einer Eintragung ausgeschlossen sind, wenn sie mit älteren Marken identisch sind und auch die erfassten Waren oder Dienstleistungen identisch sind. Wurde die Nutzung der jüngeren Marke allerdings für fünf Jahre geduldet, so kann der Inhaber einer älteren Marke keine Ungültigerklärung der jüngeren Marke verlangen. Seit ihrem Eintritt in den Markt des Vereinigten Königreichs, vertreiben die Anheuser-Busch Gruppe und die Brauerei Budvar Bier unter Verwendung des Zeichens “Budweiser”. 1989 meldete Anheuser-Busch die Marke an. Die Eintragung erfolgte für “Bier, Ale und Porter”. Noch während die Anmeldung geprüft wurde, meldete die Brauerei Budvar das Wort “Budweiser” als Marke an. Im Jahr 2000 entschieden die Gerichte des Vereinigten Königreichs, dass beide das Wort “Budweiser” als Marke anmelden können. Eine Eintragung zweier identischer Zeichen sei nach britischem Recht möglich, so die Gerichte. Folglich wurden beide Unternehmen als Inhaber der Wortmarke im Markenregister eingetragen. 4 Jahre und 364 Tage nach Eintragung im Markenregister forderte Anheuser-Busch die Ungültigerklärung der Marke der Budvar Brauerei. Das amerikanische Unternehmen nannte als Grund, dass seine Marke älter sei als die von Budvar. Der Court of Appeal (Rechtsmittelgericht) will nun vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob dem Antrag stattzugeben ist. Die Entscheidung Laut dem Europäischen Gerichtshof kann eine jüngere Marke nur dann für ungültig erklärt werden, wenn die Hauptfunktionen der älteren Marke beeinträchtigt werden oder beeinträchtigt werden können. Hauptfunktion einer Marke ist die Gewährleistung der Herkunft der mit ihr gekennzeichneten Ware gegenüber den Verbrauchern. Der EuGH hebt allerdings hervor, dass beide Parteien noch vor der Eintragung der Marke diese fast 30 Jahre lang benutzten. Außerdem wurde es den Parteien gestattet ihre Marken gleichzeitig und gemeinsam im Vereinigten Königreich anzumelden. Ferner betont das Gericht, dass Verbraucher den Unterschied zwischen den Bieren der beiden Unternehmen wahrnehmen. Dies liege darin, dass die Marken sich seit jeher im Geschmack, Preis und in der Aufmachung unterscheiden. Daher sei deutlich zu erkennen, dass die Biere von unterschiedlichen Unternehmen stammen, auch wenn die Marken identisch sind. Quelle:

  • Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs vom 22.09.2011, Az. C-482/09

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