Rechtsnews 23.10.2015 Christian R.

Bilder und Videos von Polizisten während einer Demo

Demonstrationen gehören zu einem der Mittel, mit denen man seine Meinung öffentlich kundtun und vertreten kann. Gerade, wenn diese Meinung sich nicht mit den vorherrschenden Konventionen deckt, ist es den meisten Teilnehmern wichtig, nicht erkannt zu werden und sich nicht ausweisen zu müssen. Umso schlimmer ist es dann für die Betroffenen, wenn die Polizei doch den Ausweis sehen möchte. Bedingt durch einen solchen Fall hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte der Teilnehmer an Demonstrationen unterstützt.

Wann muss man sich bei einer Demonstration ausweisen?

Im vorliegenden Fall hatten Polizisten während einer Demonstration angenommen, dass eine Frau sie filmen würde. Sie forderten deren Begleiter dazu auf, sich auszuweisen. Er kam der Aufforderung nach, verklagte die Beamten jedoch im Anschluss daran. Sowohl das zuständige Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht wiesen seine Klage ab, erst das Bundesverfassungsgericht gab ihm Recht. Es entschied, dass die Feststellung der Identität nur erlaubt sei, wenn ein polizeiliches Schutzgut direkt gefährdet sei. Da das nicht gegeben sei, habe es sich bei der Identitätsfeststellung umeinen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gehandelt.

Aufnahmen von Polizeikräften sind bei Demonstrationen erlaubt

Filmaufnahmen der Polizeikräfte könnten hingegen nur verboten werden, wenn die Gefahr einer unzulässigen Verbreitung bestünde. Die reine Möglichkeit sei dabei nicht ausreichend, da durch die Identitätskontrollen eine Furcht vor Strafverfolgung entstehen könne. Außerdem seien Filmaufnahmen durch die Polizei der Auslöser für die privaten Aufnahmen gewesen. Somit liege es im Bereich des Möglichen, dass die Bilder nur zu Zwecken der Beweissicherung gefertigt worden wären und nicht für die Verbreitung bestimmt gewesen seien. Es dürfe demnach nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass das Recht am eigenen Bild verletzt würde.

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Filmaufnahmen von Demonstranten sind ohne Anlass verboten

Zusätzlich ergab ein vorheriges Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass polizeiliche Filmaufnahmen während einer Demonstration nicht gestattet seien. Sie dürfen nur durchgeführt werden, wenn ein bestimmter Anlass wie etwa die Ausübung von Gewalt gegeben ist. Aufnahmen von Einzelpersonen sind ebenfalls nur gestattet, wenn diese eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Hinzu kommt, dass die Filmaufnahmen spätestens zwei Monate nach der Demonstration gelöscht werden müssen, wenn sie nicht zur Aufklärung von Straftaten dienen.

Quellen:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.07.2015, Az.: 1BvR 2501/13

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.02.2009, Az.: 1BvR 2492/08

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