In einem Verfahren erfolgreich, im anderen den Prozess verloren: Jörg Kachelmann – bekannt als Fernseh-Metereologe – wurde zwar von den Vergewaltigungsvorwürfen, die von Seiten seiner ehemaligen Freundin kamen, freigesprochen. Den Prozess gegen die seiner Meinung nach unangemessene Berichterstattung über das monatelange Gerichtsverfahren und die zugrunde liegende Beweislage verlor er jedoch in einem Fall gegen bild.de.
Über angebliches Kachelmann-Messer mit DNA-Spuren vorurteilend berichtet?
Im Mittelpunkt des Streitfalls standen mehrere Textpassagen sowie Bilder. Zum einen wurde ein Foto von ihm veröffentlicht, auf dem er im Gefängnishof zu sehen ist und das heimlich gemacht wurde, sowie eine E-Mail aus früherer Zeit an seine Freundin. Hierbei gab es keinen Zweifel, dass das Persönlichkeitsrecht des Klägers höhersteht und dass diese Publikationen nicht hätten vorgenommen werden dürfen. Recht bekam er in diesen beiden Fällen. Bezüglich des angeblich mit DNA-Spuren behafteten Messers Kachelmanns jedoch, musste auch eine Entscheidung getroffen werden. bild.de berichtete darüber und berief sich dabei auf die Süddeutsche Zeitung. Da noch keine Entscheidung des Gerichts gefallen war, der Prozess noch lief, stand die Frage im Raum, ob bild.de verurteilend vorgehe. Die Vorinstanz des Landesgerichts Köln sah dies tatsächlich so und sprach Kachelmann Recht zu. Doch damit gab sich der Springer-Verlag, zu dem bild.de gehört, nicht zufrieden. Der Fall wurde neu am Oberlandesgericht Köln entschieden.
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bild.de-Bericht über angebliches Messer mit DNA-Spuren – Kachelmann verliert Prozess vor OLG erhalten
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OLG entscheidet nicht zugunsten des „Wetterfroschs“
Das OLG entschied, der Leser hätte nicht den Eindruck erhalten, der Fall sei geklärt, weil über das besagte Messer berichtet wurde. bild.de habe über die Straftat berichtet. Dem Stil, dabei spektakulär vorzugehen, ist sie treu geblieben. Über die „Verdachtsberichtserstattung“ sei bild.de dabei nicht hinausgegangen. Die Art der Informationsaufbereitung machte das OLG bild.de hier nicht zum Vorwurf. Kachelmann muss als Konsequenz dieses für ihn verlorenen Falls die Kosten des Verfahrens tragen, die sich auf 25.000 Euro belaufen. Gleichzeitig aber könnte das letzte Wort hier noch nicht gesprochen sein. Kachelmann könnte die Möglichkeit wahrnehmen die Sache vor den Bundesgerichtshof zu tragen. Hier könnte er eventuell eine Entscheidung zu seinen Gunsten erwirken. Quelle:
- Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 22. November 2011, Az.: 15 U 60/11; 15 U 61/11; 15 U 62/11
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