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Rechtsnews 17.07.2008 Christian Schebitz

BHG stärkt Unterhaltsanspruch von Alleinerziehenden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Grundsatzurteil über das neue Unterhaltsgesetz gesprochen. Das Gericht beschäftige sich mit der Zahlungsklage einer alleinerziehenden Mutter zweier sieben und zehn Jahre alter Kinder. Die Frau forderte von ihrem Ex-Partner gut 1300 Euro “Betreuungsunterhalt” pro Monat Dieser hatte die Zahlung unter Verweis auf das neue Unterhaltsrecht abgelehnt. Das neue Gesetz, das am 1. Januar 2008 in Kraft trat, sieht vor, dass nur in den ersten drei Jahren nach der Geburt Unterhalt bezahlt werden muss. Dabei wird kein Unterschied zwischen ehelichen und nicht ehelichen Nachwuchs gemacht. Die Neuregelung zum Betreuungsunterhalt war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlassen worden, das die Gleichstellung geschiedener und nicht verheirateter Mütter verlangt hatte. Nach altem Gesetz war der Mutter erst dann ein Teilzeitjob zuzumuten, wenn das jüngste Kind acht Jahre alt war. Vollzeit musste sie erst nach 15 Jahren arbeiten. Für ledige Mütter galt dagegen schon damals die Drei-Jahres-Frist. Der BGH entschied nun, dass Alleinerziehenden nicht generell ab dem dritten Lebensjahr des Kindes eine ganztägige Berufstätigkeit zugemutet werden kann. Vielmehr können solche Mütter und Väter nach einer Trennung dann länger Unterhalt von ihrem Ex-Partner verlangen, wenn eine längere eheähnliche Gemeinschaft und ein gemeinsamer Kinderwunsch bestanden haben. Außerdem müssen Alleinerziehende mit kleineren Kindern nicht ganztags arbeiten, weil das zusammen mit den Erziehungsaufgaben zu einer übermäßigen Belastung führen könne. Selbst wenn ein Kind im Kindergarten ganztags betreut werde, führe dies “nicht notwendig” dazu, dass die Mutter die Pflicht habe, eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen, betonte der 12. Zivilsenat des BGH. Der BGH überließ es aber den Instanzgerichten, eine nach dem Alter der Kinder abgestufte Arbeitspflicht zu bestimmen. Die Entscheidung ist das erste höchstrichterliche Urteil nach dem neuen Unterhaltsrecht von 2008. Quellen und Links:

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