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Rechtsnews 23.11.2016 Emil Kahlmann

BGH urteilt zu Snowden-Befragung

Neue Entwicklung im NSA-Skandal: Ein kürzlich ergangener Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) hat zur Folge, dass möglicherweise Edward Snowden, der durch seine Enthüllungen den NSA-Skandal erst ins Rollen brachte, bald schon vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestages aussagen können wird.

NSA-Skandal führte zu Untersuchungsausschuss

Edward Snowden war bis 2013 als technischer Mitarbeiter im Auftrag mehrerer US-amerikanischer Geheimdienste als technischer Fachmann tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit hatte Snowden Zugriff auf geheime Informationen, die die Tätigkeiten von US-amerikanischen und verbündeten Geheimdiensten ebenfalls englischsprachiger Länder betrafen. Mit Hilfe eines Journalisten machte Snowden im Juni 2013 verschiedene Praktiken der Geheimdienste bekannt für die er gearbeitet hatte, was zur NSA-Affäre führte. Wie sich ehrausstellte, hatten US-Geheimdienste unter anderem das Mobiltelefon der deutschen Bundeskanzlerin abgehört. Nach vorübergehendem Aufenthalt in Hongkong befindet sich Snowden seit August 2013 im Exil in Russland.

NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag

Als Reaktion auf die umfangreichen Enthüllungen der NSA-Affäre, die auch Deutschland betrafen, bildete sich 2014 auf Initiative aller Bundestagsfraktionen der sogenannte NSA-Untersuchungsausschuss. Dieser sollte „Ausmaß und Hintergründe der Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste in Deutschland aufklären“. Die Oppositionsfraktionen wollten Edward Snowden nun zu einer Befragung in den Ausschuss laden – dies wurde allerdings bisher durch die größeren Regierungsfraktionen verhindert. Hiergegen richtete sich eine Klage der Ausschussminderheit, die nun durch den BGH beurteilt werden musste.

BGH ermöglicht neue Abstimmung über Einladung von Edward Snowden

Die zuständigen Richter des Bundesgerichtshofes befanden nun, dass über den Antrag der Minderheitenfraktionen erneut abgestimmt werden müsse und dass für die Einladung Snowdens bereits die Zustimmung von einem Viertel der Ausschussmitglieder ausreiche. Diese Entscheidung wurde durch die Antragsteller mit großer Freude aufgenommen und es soll schon bald eine Einladung an Edward Snowden erfolgen. Dieser hatte sich in der Vergangenheit bereits bereit erklärt,  in Deutschland auszusagen – allerdings nur, wenn er die Garantie bekäme, sicher nach Deutschland einreisen und danach wieder nach Russland ausreisen zu dürfen.
Quellen:
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