In diesem Fall hatte der BGH bezüglich Rabatt- und Bonussystemen von EU-Versandapotheken zu entscheiden.
Darf Internet-Service von ausländischer Versandapotheke beworben werden?
Von inländischen Apotheken geklagt wurde wegen eine Apotheke in den Niederlanden. Durch Versandhandel über das Internet bietet sie Medikamente auch auf dem deutschen Markt an. Drei Apotheken in Nordrhein-Westfalen werben für einen Einkaufsservice der niederländischen Versandapotheke. Auch ein deutsches Versandhandelsunternehmen hatte für eine in den Niederlanden ansässige Versandapotheke geworben. Boni wurden versprochen, werden Rezepte dort eingelöst. Diese Werbung geschah mittels Katalog bzw. Einleger mit entsprechender Werbung. Die Kläger sahen dies als unlauteren Wettbewerb an. Sie klagten auf Unterlassung.
Das Urteil: Verschreibungspflichtige Medikamente, die man in EU-Versandapotheken kaufen kann, fallen unter die deutsche Arzneimittelpreisbindung, wie sie für deutsche Apotheken gilt.
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- Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 26. Februar 2014, Az.: I ZR 72/08
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