Rechtsnews 26.01.2012 Julia Brunnengräber

BGH: Ehemaliger Herstellungsleiter des Fernsehkanals KI.KA zu Freiheitsstrafe verurteilt

Der ehemalige Herstellungsleiter ging vor dem Bundesgerichtshof in Revision und wandte sich gegen die ihm zur Last gelegten Vorwürfe – ohne Erfolg, wie der BGH mit seinem Urteil beschloss.

„Scheinrechnungen“ zwecks privater zusätzlicher Einnahmequelle

Der Angeklagte war bei dem Gemeinschaftsprogramm von ARD und ZDF Kinderkanal namens KI.KA als Herstellungsleiter in einem Angestelltenverhältnis tätig. „Federführend“ für den Kinderkanal tätig ist der MDR. Zu den Aufgabenfeldern des Angeklagten gehörten die betriebswirtschaftliche Betreuung sämtlicher Produktionen, sowie auch die Betreuung von vielen Betriebsvorgängen. So hatte er weitgehend freie Hand im Betriebsgeschehen. Innerhalb des Betriebes wurden seine Tätigkeiten kaum einer Überprüfung unterzogen. Zudem konnte er an externe Stellen Aufträge vergeben, um Produktionen erstellen zu lassen. Mit einem solchen externen Geschäftsführer arbeitete er zusammen und gab an diesen Aufträge ab. Er stellte sie in Rechnung.  Die Leistungen dafür sind aber nicht erfolgt. Einen großen Anteil der so zustande gekommenen Bezahlung nahm der Angeklagte zu privaten Zwecken an sich.

Ehemaliger Ki.Ka-Mitarbeiter zu Freiheitsstrafe verurteilt

Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass er „wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue“ zu verurteilen ist und zwar in „48 Fällen“, laut Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs . Das Strafmaß, das ihm auferlegt wird, beträgt fünf Jahre und drei Monate. Quelle:

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  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2011, Az.: 2 StR 521/11

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