Besonders schwere Verbrechen führten bei den hier betroffenen beiden Personen zu einer Verordnung der Sicherungsverwahrung vor Gericht. Laut BGH-Pressemitteilung waren sie frustriert über ihre Situation und wollten daher aus der Justizvollzugsanstalt Aachen ausbrechen.
Vollzugsbeamter verhilft Häftlingen zur Flucht
Ihnen gelang es, einen Vollzugsbeamten bei ihrem Plan mit ins Boot zu holen. Er half ihnen bei der Flucht – zwei Dienstwaffen samt Munition übergab er an die Häftlinge. Doch dabei blieb es nicht – die Ausbrecher nahmen Menschen als Geiseln, um sich ihren Fluchtweg zu bahnen. Zeugenaussagen und Handyortung brachten die Polizei aber schließlich auf die Spur und sie konnte die beiden Männer wieder festnehmen.
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Aachener Gefängnisausbrecher und Fluchthelfer verurteilt erhalten
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BGH lehnt Revision ab – Verurteilung ist rechtskräftig
Die Angeklagten und ein Nebenkläger gingen in Revision, wollten “die Verletzung formellen und materiellen Rechts geltend machen”. Der BGH lehnte das als unbegründet ab. Es liege kein Rechtsfehler vor. Damit sind die Angeklagten rechtskräftig verurteilt: Dem Vollzugsbeamten wurde “Bestechlichkeit in Tateinheit mit Gefangenenbefreiung im Amt” und Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Für diese Schuld erhielt er eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Der eine Ausbrecher erhielt eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren, der andere von zehn Jahren und sechs Monaten. Danach folgt laut Anordnung für die beiden Ausbrecher die anschließende Sicherungsverwahrung.
- Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18. April 2012, Az.: 2 StR 436/11
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