Heute verhandelt der Bundesfinanzhof (BFH) über die sogenannte Pendlerpauschale. Die Pauschale, mit der Fahrkosten zum Arbeitsplatz steuerlich geltend gemacht werden können, wurde 2007 gekürzt. So können nun nur noch die Fahrtkosten ab dem 21. Kilometer abgerechnet werden. Dagegen klagten ein Bäcker und ein Ingenieur. Ihrer Klage zufolge verstoße die Kürzung gegen das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Unterstützt wird die Klage vom Bund der Steuerzahler (BdSt). Sollte das Gericht die Klage anerkennen, wird der BFH das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegen. Nur die Karlsruher Verfassungsrichter können einen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellen. Beobachter sehen gute Chancen, dass der BFH zugunsten der Kläger entscheiden wird. Auch der BdSt geht von einem Erfolg aus. Bereits in der Vergangenheit haben sich mehrere Gerichte mit unterschiedlichen Ergebnissen mit dem Thema beschäftigt. Das niedersächsische und das saarländische Finanzgericht hielten die Kürzung für verfassungswidrig und haben bereits die Frage in Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt. Finanzrichter in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern urteilten währenddessen für die seit 2007 geltende Regelung. Bis zum Urteil des Verfassungsgerichts sind Steuerbescheide hinsichtlich der geltend gemachten Fahrtkosten vorläufig. Sollten die Karlsruher Richter die Kürzung kippen, können zu viel gezahlte Steuern zurückgefordert werden. Außerdem können Pendler einen Freibetrag für die ersten 20 Kilometer auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Allerdings besteht hier das Risiko, dass sie dann nachträglich vom Fiskus zur Kasse gebeten werden, wenn das Verfassungsgericht das Gesetz für verfassungskonform erklärt. Quellen und Links
- FR-Online – “Kürzung der Pendlerpauschale auf dem Prüfstand”
- heute.de – “Pendler mit guten Chancen vor Gericht”
- Steuerrecht – “Bundesfinanzhof verhandelt zur Pendlerpauschale”
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