Steuern treffen uns tagtäglich. Egal, ob beim Einkauf oder beim Gehaltszettel. Aber wie sieht es bei den Rentnern aus? Dort gibt es die sog. doppelte Besteuerung. Doch ist dies zulässig?
Was ist Doppelbesteuerung?
Doppelbesteuerung bedeutet, dass ein und dasselbe Einkommen zweimal besteuert wird. Dies kann sowohl innerhalb eines Staates als auch verschiedenen Staaten geschehen. Im deutschen Steuerrecht gibt es verschiedene Formen der Doppelbesteuerung, die sich nach der Art der Einkünfte und dem Zeitpunkt der Besteuerung unterscheiden.
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Wie kommt es zur Doppelbesteuerung im Rentenalter?
Eine Form der Doppelbesteuerung im Rentenalter ist die so genannte nachgelagerte Besteuerung von Renteneinkünften. Diese wurde mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 eingeführt und soll die Gleichbehandlung von Rentnern und Arbeitnehmern gewährleisten. Dabei werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung während der Erwerbsphase schrittweise steuerfrei gestellt, während die Rentenzahlungen im Alter zunehmend steuerpflichtig werden. Das bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner ihr Einkommen sowohl in der Erwerbsphase als auch in der Rentenphase versteuern müssen.
Warum ist die Doppelbesteuerung im Alter unzulässig?
Die nachgelagerte Besteuerung von Renteneinkünften verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Dieses besagt, dass die steuerliche Belastung eines Steuerpflichtigen seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen muss. Die Leistungsfähigkeit bemisst sich nach dem Nettoeinkommen, das dem Steuerpflichtigen nach Abzug der notwendigen Ausgaben zur Verfügung steht. Die nachgelagerte Besteuerung von Renteneinkünften führt jedoch dazu, dass Rentner im Vergleich zu Arbeitnehmern eine höhere Steuerlast zu tragen haben, obwohl sie über ein geringeres Nettoeinkommen verfügen.
Dies liegt daran, dass Rentner nicht nur ihre Rente versteuern müssen, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge, die sie während ihrer Erwerbsphase gezahlt haben, als Teil ihres zu versteuernden Einkommens angerechnet bekommen. Dies widerspricht dem Prinzip der Nettobesteuerung, wonach nur das Einkommen besteuert werden soll, das dem Steuerpflichtigen tatsächlich zur Verfügung steht.
Welche Gruppen sind betroffen?
Der Bundesfinanzhof hat vier Gruppen identifiziert, die am ehesten von Doppelbesteuerung betroffen sein könnten. Dies sind
- Rentnerinnen und Rentner, die ihre Rente erst seit kurzem beziehen (etwa seit 2005)
- Ehemalige Selbständige, die keinen Arbeitgeberzuschuss zu den Rentenversicherungsbeiträgen erhalten haben
- Alleinstehende Senioren, die keine Hinterbliebenenrente beziehen
- Männer, da sie nach der statistischen Lebenserwartung früher sterben als Frauen
Wie kann eine Doppelbesteuerung im Alter vermieden werden?
Nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2019 will die Bundesregierung künftig die Doppelbesteuerung von Renten vermeiden. Ab 2023 können Erwerbstätige ihre Rentenbeiträge zu 100 Prozent von der Steuer absetzen.
Wer also 2040 oder später in Rente geht, muss seine Rente grundsätzlich voll versteuern. „Für alle, die bis 2039 erstmals eine Rente beziehen, berechnet das Finanzamt einen sogenannten Rentenfreibetrag. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Euro-Betrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn sich die Rente durch Rentenerhöhungen weiter erhöht“, so die Deutsche Rentenversicherung.
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