Ein Angeklagter legte Revision gegen den Urteilsspruch gegen ihn ein. Der BGH verwarf diese jedoch, womit die Verurteilung des Angeklagten rechtskräftig ist.
Abschluss im Babenhausener Doppelmordprozess
Damit gibt es für den sogenannten Babenhausener Doppelmordprozess einen Abschluss, dem eine grausame Tat gegen eine Familie mit einer geistig behinderten Tochter zugrunde liegt. Diese Familie wohnte in unmittelbarer Nachbarschaft zum Angeklagten, der als Täter entlarvt und wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, da seine Schuld als besonders schwer einzustufen ist. Der Tat ging voran, dass der Angeklagte sich an den Geräuschen der Nachbarn störte, die zum einen von deren Tochter ausging, die schwer geistig behindert war, und zum anderen von der Mutter, die psychisch erkrankt war. Der Angeklagte tötete zunächst die Eltern mit einer Schusswaffe und feuerte danach auch zwei Schüsse auf deren Tochter ab, die schwer verletzt überlebte. Der BGH betont, dass die Revision, die der Angeklagte nach der Senatsentscheidung eingelegt hatte, abzulehnen ist, da das Urteil nachgeprüft wurde und dabei keine Rechtsfehler bei der Rechtsprechung festgestellt wurden.
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- Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19. Juli 2012, Az.: 2 StR 26/12
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