Rechtsnews 19.07.2011 Manuela Frank

Begrenzte Rechtmäßigkeit gewerblicher Anfragen mittels Fax und Mail

Ob per E-Mail oder Telefax, so gut wie jeder wird täglich mit gewerblichen Nachfragen konfrontiert. Doch dürfen Unternehmen solche Maßnahmen wirklich grenzenlos anwenden? Oder ist diese permanente Belästigung rechtswidrig? Der Bundesgerichtshof hatte über zwei derartige Fälle zu entscheiden. Toyota – Autokauf und Online – Fußballspiel Im ersten Fall ging es um einen Fahrzeughändler, der mittels Telefax „bei einer Toyota-Vertretung sein Interesse zum sofortigen Ankauf von drei bestimmten Toyota-Modellen – neu oder gebraucht – bekundet“ hat. Der andere Fall handelt von einem Online-Fußballspiel-Anbieter, der einen kleineren Fußballverein mittels E-Mail fragte, ob es ihm gestattet sei, einen Werbebanner auf die Webseite des Fußballvereins gegen Umsatzprovision hinzuzufügen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG sind Werbemaßnahmen per E-Mail oder Fax eine unzumutbare Belästigung und daher verboten, falls es zuvor keine Einwilligung seitens der Adressaten (egal ob gewerblich oder privat) gegeben hat. In seinem Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass es sich bei gewerblichen „Anfragen nach Waren oder Dienstleistungen“ ebenfalls um „Werbung“ im oben genannten Sinn handelt. Zudem dienen diese gewerblichen Nachfragen der Absatzförderung. Demenstprechend musste nun festgestellt werden, ob die Adressaten in beiden vorliegenden Fällen damit einverstanden waren, dass sie solche Offerten per Mail bzw. Fax erhalten. Im Fall Toyota hat die Autovertretung die Faxnummer „in allgemein zugänglichen Verzeichnissen“ publiziert. Im Umkehrschluss sei dies mit einem Einverständnis für den Erhalt diverser Kaufanfragen gleichzusetzen. Dabei sei es unerheblich, ob es sich um private oder gewerbliche Nachfragen handelt. Somit war die Nachfrage des Fahrzeughändlers keine wettbewerbswidrige Handlung, da man „von einer konkludenten Einwilligung“ ausgehen konnte. Was die Anfrage bezüglich des Werbebanners betrifft, handelte es sich nach Ansicht des BGH um belästigende Werbung, die man untersagen müsse. Als Begründung wurde angeführt, dass die „Bannerwerbung gegen Entgelt“ den typischen Vereinszweck nicht erfülle und dass die E-Mail-Adresse auf der Homepage für solche Nachfragen nicht vorgesehen sei. Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17. Juli 2008

 

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€