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Rechtsnews 07.03.2013 Julia Brunnengräber

Befreiung von gesetzlicher Rentenversicherungspflicht

Konkret ging es in diesem Fall um eine Juristin, die zum einem bei einem Versicherungsunternehmen beschäftigt ist und zum anderen eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte besitzt. Das Sozialgericht Düsseldorf hatte sich mit folgender Frage auseinander zu setzen: Hat sie einen Anspruch auf die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung oder nicht?

Befreiung von Rentenversicherungspflicht für bei Versicherungsunternehmen arbeitende Juristin?

Die Juristin, die bei einem Versicherungsunternehmen arbeitet, hat von der Deutschen Rentenversicherung die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht gefordert. Als Begründung führte sie an, dass sie Mitglied im Versorgungswerk der Rechtsanwälte ist. Die Rentenversicherung lehnte die Befreiung aber ab und erklärte, dass die Klägerin bei der Versicherung keine typisch anwaltliche Tätigkeit ausübt. Sie wird nicht als Rechtsanwältin tätig, da sie sich mit verschieden Schäden beschäftigt und der Versicherungen dieser. Die Frau ging infolgedessen mit ihrem Anliegen vor Gericht.

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SG: Pflicht, Mitglied in Rechtsanwaltskammer und im Versorgungswerk der Rechtsanwälte zu sein, besteht für Klägerin nicht

Das Gericht wies ihre Klage ab. Es betonte, dass sie nur dann von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden kann, wenn sie eine Tätigkeit ausübt, wegen der für sie die Pflicht bestehe, Mitglied einer berufsständischen Kammer zu sein. Für sie besteht jedoch keine Pflicht, Mitglied in der Rechtsanwaltskammer und im Versorgungswerk der Rechtsanwälte zu sein. 

  • Quelle: Pressemitteilung des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07. Dezember 2012, Az.: S 27 R 24/12

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