Beabsichtigt die Firma Daimler AG, einen Arbeitnehmer zu kündigen, der Mitglied des Betriebsrates ist, dann liegt die Sache so, dass der Betriebsrat seine Zustimmung geben muss. In diesem Fall verweigerte das der Betriebsrat.
Vorwurf der privaten Nutzung des Dienstwagens während der Arbeitszeit
Konkret ging es um einen Arbeitnehmer, der nur noch aus wichtigem Grund kündbar war, da er sowohl Mitglied des Betriebsrates ist als auch Ersatzmitglied des Aufsichtsrats. Problematisch erwies sich hierbei, dass sowohl er als auch seine Frau bei derselben Firma arbeiten und der Vorwurf im Raum stand, dass er Berufliches mit Privatem verbinde. Er selbst hat seinen Arbeitsplatz im Werk Stuttgart-Untertürkheim und nutzte den Dienstwagen vermutlich, um – nach Einstempelung seiner Arbeitszeit – seine Frau zur Arbeit nach Esslingen-Mettingen zu fahren, wo sich ihr Arbeitsplatz befindet. Das nahm in etwa 20 bis 30 Minuten Zeit in Anspruch. Dieser Verdacht bestand. Die Arbeitgeberin entschloss sich dazu, nach einer Anhörung des Arbeitnehmers, diesen außerordentlich zu kündigen, wozu der Betriebsrat aber keine Zustimmung gab. Der Arbeitnehmer widersetzte sich dem Vorgehen der Arbeitgeberin, indem er zum einen darauf beharrte, er sei in Mettingen beruflich unterwegs gewesen, als er dort gesehen worden war. Zum anderen warf er der Firma vor, sie wolle durch die Kündigung verhindern, dass er als Aufsichtsratsmitglied nachrücke.
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Betriebsrat verweigert Kündigung erhalten
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Arbeitgeberin unterliegt im Prozess vor dem AG
Das AG Stuttgart wies den Zustimmungsersetzungsvertrag der Arbeitgeberin zurück, welche daher keinen Erfolg mit ihrem Kündigungsvorhaben hatte und infolgedessen Beschwerde einlegte. Sie erhob schließlich den Verdacht, dass der Arbeitnehmer vertrauliche Daten aus Personalakten unberechtigt erhoben hat und führte das als Grund der Beschwerde an.
- Quelle: Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. Juli 2007, Az.: 31 BV 248/11
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