Rechtsnews 23.04.2021 Christian Schebitz

BAMF Skandal Verfahren eingestellt

BAMF Skandal Verfahren eingestellt

Vor drei Jahren sorgte die ehemalige Leiterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ulrike Bremermann, in Bremen für großes Aufsehen. Laut Medienberichten sollten über 1000 Asylanträge zu Unrecht positiv entschieden worden sein. Der Verdacht kam auf, dass in der Hansestadt über Hunderte Flüchtlinge illegal Asyl erhielten. Medien sprachen vom sogenannten „BAMF-Skandal“, von der „BAMF-Affäre“ und am Ende doch wieder von „einem Skandal, der am Ende keiner war“. Der Prozess begann vor einigen Tagen vorm Landgericht Bremen. Vorgestern kam die Justiz dann zum Ergebnis: Bremer BAMF Skandal: Verfahren eingestellt!

Zahlreiche Vorwürfe über rechtswidrig entschiedene Asylanträge nicht tragbar

Frau Bremermann wurde anfangs wegen 121 Straftaten, die sie zwischen 2013 und 2015 begangen haben soll, angeklagt. Der Hauptvorwurf: Sie habe in mindestens 1200 Fällen Asylanträge positiv entschieden, obwohl den Antragstellern rechtlich kein Asyl zustand. Die Angeklagte und zwei mitbeschuldigte Rechtsanwälte hätten an Verfahren von  jesidischen Asylbewerbern gearbeitet, obwohl das Bremer Amt dafür nie zuständig war. Nach behördeninterner Aufarbeitung kam allerdings raus, dass die Vorwürfe gegen die Frau nicht tragbar waren. Es konnte festgestellt werden, dass die ergangenen Entscheidungen rechtlich korrekt waren, aber eben „nur“ wenige Ausnahmen gemacht wurden. Die Anklagepunkte wurden anschließend auf 14 Fälle reduziert. Konkret ging es um die Verletzung des Dienstgeheimnisses, Dokumentenfälschung und Vorteilsannahme.  Am Ende einigten sich alle Prozessbeteiligten auf die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit. Die Ex-Chefin muss jedoch eine Geldauflage in Höhe von 10.000€ bezahlen.

„BAMF-Affäre“ von Medien aufgebauscht

Der Verteidiger der Angeklagten sieht seine Mandantin voll im Recht. Trotz Geldauflage, habe sie sich straflos verhalten. Interne Ermittlungen hätten doch ergeben, dass sie korrekt gehandelt habe. Über die Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit sei nur entschieden worden, weil es für alle Beteiligten letztlich finanziell, als auch zeitlich einfacher wäre, dem Ganzen ein Ende zu bereiten. Er kritisierte außerdem die Medien. Diese hätten den Fall 2018 immens „aufgebauscht“ und die Politik wäre darauf „angesprungen“.

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Mitbeschuldigter wehrt sich

Auch gegen den mitbeschuldigten Rechtsanwalt aus Hildesheim, der mit der Ex-Leiterin zusammengearbeitet haben soll, wird das Verfahren wohl eingestellt. Er wehrt sich jedoch gegen die Geldauflage in Höhe von 5000€. Ihm wird vorgeworfen, Ausländern den Aufenthalt in Deutschland illegal ermöglicht zu haben.

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Quellen und Links:

 

 

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