Im zugrundeliegenden Fall geht es um einen 25-jährigen türkischstämmigen Staatsangehörigen, der straffällig geworden ist. Im August des Jahres 2007 tötete er den angeblichen Ex-Freund seiner damaligen Freundin aus Eifersucht auf brutalste Weise. Im März 2008 wurde er vom Landgericht sowohl wegen Mordes als auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer zehnjährigen Jugendstrafe verurteilt, welche er momentan absitzt. Im Mai 2009 wurde der Kläger ausgewiesen und ihm wurde zudem die Abschiebung in die Türkei angedroht.
Strafttäter zieht Klage zurück
Gegen die Ausweisung sowie die Abschiebungsandrohung richtete der Straftäter seine Klage. Diese blieb allerdings erfolglos. Während des Revisionsverfahrens nahm der Kläger dann diese Klage wieder zurück. Dennoch forderte er, dass das Einreise- und Aufenthaltsverbot, welches mit der Ausweisung verbunden ist, auf sieben Jahre befristet wird.
Ausweisung für zehn Jahre
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Ausweisung auf zehn Jahre befristet wird. Der Kläger ist zwar in Deutschland geboren und auch aufgewachsen, allerdings stellt er noch immer eine große Gefahr für das Leben der Mitmenschen dar.
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- Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012, Az: 1 C 14.12
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