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Rechtsnews 30.11.2016 Emil Kahlmann

Asylantrag von US-Deserteur abgelehnt

Das Verwaltungsgericht München entschied kürzlich über den Asylantrag eines in Deutschland desertierten US-amerikanischen Soldaten. Der Mann war 2007 fahnenflüchtig geworden und verschwand aus einer Kaserne in Bayern. 2008 stellte er dann schließlich einen Asylantrag in Deutschland und begründete diesen damit, dass er befürchtete, sich im Irak an Kriegsverbrechen beteiligen zu müssen.

US-Soldat begeht Fahnenflucht

André Lawrence Shepherd war ab dem Jahr 2004 als Soldat der US-Streitkräfte im Irak als Mechniker für die Wartung von Kampfhubschraubern im Einsatz gewesen und danach in einer US-Kaserne in Bayern stationiert. Als er 2007 erneut in den Irak verlegt werden sollte, entschloss er sich zu desertieren. Eigenen Angaben zufolge hatte er sich vor seiner Fahnenflucht mit der Situation der Zivilbevölkerung im Irak auseinandergesetzt und dabei auch die Rolle der US-Armee bedacht. Seine Überlegungen führten schließlich soweit, dass er fürchtete, bei seinem erneuten Einsatz im Irak an Kriegsverbrechen beteiligt zu sein. Sein Asylantrag in Deutschland erregte im Jahr 2008 große öffentliche Aufmerksamkeit und beschäftigte Behörden und Gericht über Jahre hinweg.

Verwaltungsgericht München entscheidet über Asylantrag

Das mit dem Verfahren über den Asylantrag befasste Verwaltungsgericht unterbrach das laufende Verfahren im Jahr 2013 zunächst, um einige mit dem Verfahren verbundene, grundsätzliche Rechtsfragen vorab durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären zu lassen. Nachdem im Februar 2015 durch den EuGH entschieden wurde, dass eine Entlassung aus der Armee bzw. eine dem Soldaten drohende Freiheitsstrafe kein Grund für Asyl im Sinne europäischen Rechts sind, bestand nur noch wenig Hoffnung auf ein für den Soldaten positives Urteil des Verwaltungsgerichts München.

Asylantrag von desertiertem US-Soldat abgewiesen

Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass kein Asylgrund vorliege und wies den Antrag des Deserteurs dementsprechend ab. In der Verhandlung wurde André Lawrence Shepherd unter anderem intensiv über seine Motivation für die Fahnenflucht befragt. Belastend bewertete das Gericht unter anderem, dass der ehemalige Soldat seine Dienstverpflichtung offensichtlich zweimal verlängerte. Shepherd selbst, sein Anwalt und seine Unterstützer sind von dem Urteil des Verwaltungsgerichts enttäuscht und kündigten an, Rechtsmittel einzulegen.
Quellen:
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