Ein Unterlassungsanspruch ist ein rechtliches Mittel, das im deutschen Zivilrecht genutzt wird, um zukünftige Rechtsverletzungen zu verhindern. Er wird insbesondere dann relevant, wenn jemand die Rechte einer anderen Person in einer Weise verletzt, die auch in Zukunft zu erwarten ist. In diesem Blogbeitrag erläutere ich Schritt für Schritt, welche Auswirkungen ein Unterlassungsanspruch hat, wie er geltend gemacht werden kann und welche Herausforderungen dabei auftreten können. Am Ende dieses Beitrags finden Sie praktische Beispiele sowie Hinweise zum weiteren Vorgehen.
Was ist ein Unterlassungsanspruch?
Der Unterlassungsanspruch ist eine zivilrechtliche Forderung, mit der ein Anspruchsteller erreichen kann, dass ein Anspruchsgegner eine bestimmte Handlung unterlässt. Dieser Anspruch ist in verschiedenen Rechtsgebieten von Bedeutung, wie im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder auch im Persönlichkeitsrecht. Sobald eine Rechtsverletzung droht oder bereits geschehen ist, kann eine Unterlassungsklage oder eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, um den Gegner zur Unterlassung der Handlung zu zwingen.
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Wie wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht?
Um einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, muss die betroffene Person zunächst nachweisen, dass eine Rechtsverletzung vorliegt oder droht. Dies geschieht in der Regel durch eine Abmahnung, in der der Verletzer aufgefordert wird, eine sogenannte Unterlassungserklärung abzugeben. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Anspruch vor Gericht durchgesetzt werden.
Was ist eine Unterlassungserklärung?
Eine solche Erklärung ist eine vertragliche Vereinbarung, in der sich der Verletzer dazu verpflichtet, die beanstandete Handlung künftig zu unterlassen. Diese Erklärung ist häufig mit einer Vertragsstrafe verbunden, die fällig wird, falls der Verpflichtete die Handlung erneut vornimmt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um einen Anspruch durchzusetzen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es liegt eine konkrete Rechtsverletzung vor, die bereits geschehen ist oder unmittelbar bevorsteht.
- Es besteht Wiederholungsgefahr. Das bedeutet, dass zu befürchten ist, dass der Verletzer die Handlung wiederholen könnte.
- Es muss ein berechtigtes Interesse an der Unterlassung der Handlung vorliegen.
Welche Auswirkungen hat eine einstweilige Verfügung?
Eine einstweilige Verfügung ist ein schnelles gerichtliches Mittel, das vorläufig eine Unterlassung anordnet. Sie wird vor allem dann erlassen, wenn ein dringender Anspruch besteht und das Hauptverfahren zu lange dauern würde. Wird gegen eine solche Verfügung verstoßen, drohen empfindliche Strafen, wie Zwangsgelder oder sogar Ordnungshaft.
Welche Rolle spielt die Wiederholungsgefahr?
Ein zentraler Aspekt des Unterlassungsanspruchs ist die sogenannte Wiederholungsgefahr. Sie muss bestehen, damit ein Unterlassungsanspruch erfolgreich durchgesetzt werden kann. Wiederholungsgefahr wird angenommen, wenn der Verletzer bereits einmal die Rechte des Anspruchstellers verletzt hat und es keine Anhaltspunkte gibt, dass er die Handlung zukünftig unterlässt.
Was passiert, wenn die Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird?
Sollte der Verletzer keine Unterlassungserklärung abgeben, bleibt dem Anspruchsteller der Weg über eine Unterlassungsklage offen. In einem solchen Verfahren wird das Gericht die Wiederholungsgefahr und die Rechtsverletzung prüfen und kann eine gerichtliche Verfügung zur Unterlassung erlassen. Erfolgt die Handlung trotzdem, drohen gerichtliche Maßnahmen wie Zwangsgelder.
Praktische Beispiele für die Anwendung von Unterlassungsansprüchen
Beispiel 1: Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Angenommen, eine Person veröffentlicht im Internet unwahre Behauptungen über eine andere Person. Diese falschen Aussagen stellen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Der Betroffene kann den Verfasser abmahnen und von ihm verlangen, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Wird diese nicht abgegeben, kann der Betroffene eine Unterlassungsklage einreichen.
Beispiel 2: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch
Ein Unternehmen nutzt irreführende Werbeaussagen, um seine Produkte zu verkaufen. Ein Mitbewerber kann hiergegen einen Unterlassungsanspruch geltend machen, da diese Werbung gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt. Auch hier ist eine Abmahnung der erste Schritt, gefolgt von einer möglichen einstweiligen Verfügung oder Klage.
Beispiel 3: Urheberrechtsverletzung
Eine Künstlerin stellt fest, dass ein anderer Anbieter ihre geschützten Werke ohne Erlaubnis auf einer Website verwendet. Die Künstlerin kann einen Unterlassungsanspruch erheben, um die weitere Nutzung ihrer Werke zu verhindern. Nach einer Abmahnung kann, falls keine Einigung erzielt wird, eine Unterlassungsklage vor Gericht angestrengt werden.
Mögliche Hindernisse und Klärungen
Hindernis | Mögliche Klärung |
---|---|
Mangelnde Beweise für die Rechtsverletzung | Dokumentieren Sie die Rechtsverletzung gründlich, etwa durch Screenshots oder Zeugenaussagen. |
Wiederholungsgefahr nicht ausreichend nachweisbar | Ein bereits erfolgter Rechtsverstoß erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht Wiederholungsgefahr annimmt. |
Verletzer reagiert nicht auf die Abmahnung | In diesem Fall können Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage anstrengen. |
Verletzer gibt eine modifizierte Unterlassungserklärung ab | Eine modifizierte Erklärung sollte von einem Rechtsanwalt geprüft werden, da sie oft zu Lasten des Anspruchstellers geht. |
Tipps zum weiteren Vorgehen
Wenn Sie von einer Rechtsverletzung betroffen sind und einen Unterlassungsanspruch geltend machen wollen, sollten Sie Folgendes beachten:
- Sammeln Sie so viele Beweise wie möglich, um die Rechtsverletzung nachweisen zu können.
- Setzen Sie den Verletzer schriftlich und nachweisbar (z.B. per Einschreiben) darüber in Kenntnis, dass Sie eine Unterlassung verlangen.
- Beraten Sie sich mit einem spezialisierten Rechtsanwalt, um die Erfolgsaussichten und das richtige Vorgehen zu besprechen.
Weiterführende Links
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Rechtsanwaltssuche für Wettbewerbsrecht
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