Rechtsnews 12.09.2021 Alex Clodo

Klassenfahrt: Abgesagt wegen Corona! – Kostenerstattung?

Mitte März 2020 sollte es für eine Klasse aus Niedersachsen nach Liverpool gehen. Die Fahrt fiel aber wegen des Corona-Virus aus. Die Lehrerin stornierte aufgrund dessen die Fahrt, weshalb Reiseveranstalterin und Schulträgerin nun über die Kosten streiten. Über diese Kostenfrage musste nun das Oberlandesgericht Hamm entscheiden.

Sachverhalt

Im März 2020 hatte eine Klasse aus Niedersachsen eine Klassenfahrt geplant. Die Lehrerin der Klasse hatte dabei bei einer Reiseveranstalterin eine einwöchige Reise nach Liverpool gebucht. Dabei entstanden Reisekosten in Höhe von 10.000 €, den die Schulträgerin, eine Stiftung, zahlte. Dann breitete sich das Coronavirus in Europa jedoch immer stärker aus. Aufgrund der gesundheitlichen Folgen und Risiken stornierte die Lehrerin die Reise kurz vor der geplanten Abfahrt. Danach erstattete die Reiseveranstalterin nur knapp 1.000 € des gezahlten Betrages.

Aufgrund dessen klagte die Stiftung und forderte die Rückzahlung des Restbetrags von 9.000 €. Die Stiftung ist der Meinung, dass sie zum entschädigungslosen Reiserücktritt berechtigt gewesen sei, da zum Zeitpunkt der Stornierung in England aufgrund der Pandemie „außergewöhnliche Umstände“ i.S.d. § 651h Abs. 3 BGB vorgelegen hätten.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Jedoch wies das Landgericht Detmold die Klage ab, da die Stiftung selbst keine Rückzahlung des Betrages verlangen konnte. Vertragspartner seien nämlich nur die angemeldeten Schüler für die Klassenfahrt, welche bei Vertragsschluss durch die Lehrerin vertreten wurden.

Entscheidung des Oberlandesgerichts

Wie hat nun das OLG entschieden? Das OLG folgte der Argumentation des Landgerichts Detmold nicht, sodass die Berufung überwiegend Erfolg hatte. Laut Gericht ist ein Pauschalreisevertrag zwischen der Stiftung und der Reiseveranstalterin zustande gekommen. Aufgrund der Umstände, die bei der Vertragsabwicklung und der Korrespondenz herrschten, ist deutlich geworden, dass die Lehrerin die Buchung nicht im Namen der Schüler oder ihrer Erziehungsberechtigten abgeschlossen hat. Sie habe vielmehr im Namen der Schule und daher als Stiftung gehandelt.

Weiterhin hat der Zivilsenats des OLG entschieden, dass die Reiseveranstalterin den vollen Reisepreis an die Stiftung zurückzahlen muss, da die Coronapandemie eine „erhebliche Beeinträchtigung“ i.S.d. § 651h Abs. 3 BGB dargestellt hat. Das wird damit begründet, dass in Liverpool zu diesem Zeitpunkt ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko bestand. Vor allem bei Schülerreisen bestehe die Erwartung der Erziehungsberechtigten, dass sich die Schüler in einem sicheren Umfeld bewegen.

Telefonische Rechtsberatung

Passende telefonische Rechtsberatung finden Sie hier!

Das könnte Sie auch interessieren:

Kein Impfzertifikat für „Sputnik V-Geimpfte“?

Kündigung wegen Weigerung des Tragens einer Maske

Quellen:

OLG Hamm, Urt. v. 30.08.2021, Az. 22 U 33/21

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€