Berechnung des Strafmaßes bei der Hinterziehung von Steuern
Im vorliegenden Fall ging es um das am 21. April 2008 gefällte Urteil des Landgerichts Landshut. Hier wurde ein Subunternehmer, der ein Bauunternehmen betrieb, wegen Beitrags- und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt „einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung“ verurteilt.