Keine muscleshirts im Sportverein
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gilt in der Rechtsprechung als hohes und schützenswertes Gut. Ob eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes schon dann vorliegen kann, wenn jemandem aufgrund von Verstößen gegen eine Vereinssatzung die Vereinsmitgliedschaft gekündigt wird, musste vor kurzem am Landgericht Duisburg geklärt