Fachbeitrag 27.08.2025

Wurde Ihr PayPal-Konto nach einem Kleinanzeigen-Verkauf missbraucht?


Immer wieder wenden sich Betroffene an uns, die beim Verkauf über Kleinanzeigen auf dreiste Betrugsmaschen hereingefallen sind. Die Vorgehensweise ist meist raffiniert und auf den ersten Blick kaum zu durchschauen: Ein vermeintlich seriöser Käufer meldet sich, bekundet Interesse an dem eingestellten Artikel und schlägt vor, die Bezahlung „sicher“ über einen speziellen Link oder ein angebliches System von Kleinanzeigen oder PayPal abzuwickeln. Die Nachricht wirkt professionell, die Maske täuschend echt. Viele Verkäuferinnen und Verkäufer klicken deshalb gutgläubig auf den zugesandten Link und bestätigen dort ihre Daten.

Doch statt Geld auf das eigene Konto überwiesen zu bekommen, passiert das Gegenteil:

Plötzlich werden Abbuchungen vom PayPal-Konto ausgelöst. Besonders häufig geschieht dies über die Funktion „Geld an Freunde senden“. Hier besteht kein Käuferschutz – und damit auch kein direkter Anspruch auf Erstattung. Die Geschädigten bemerken oft erst im Nachhinein, dass sie auf eine täuschend echt gestaltete Phishing-Seite hereingefallen sind. Der Schock sitzt tief, vor allem dann, wenn PayPal nach einer ersten Beschwerde mitteilt, dass keine Rückzahlung erfolgen könne.

Wichtig zu wissen: Auch wenn PayPal sich zunächst ablehnend verhält, bedeutet dies nicht, dass Betroffene ohne Möglichkeiten dastehen. Im Gegenteil – juristisch lassen sich mehrere Wege prüfen. Zum einen ist eine Rückbuchung über die hinterlegte Bankverbindung oder das Kreditkartenunternehmen denkbar. Zum anderen muss genau hinterfragt werden, ob PayPal ausreichende Sicherheitsmaßnahmen implementiert hat. Unter bestimmten Umständen kann PayPal verpflichtet sein, unautorisierte Zahlungen zurückzuerstatten. Parallel dazu sollte unbedingt eine Anzeige bei der Polizei erfolgen, um den Täterstrukturen nachzugehen und weitere Opfer zu verhindern.

Wir als Kanzlei vertreten regelmäßig Mandantinnen und Mandanten, die durch genau diese Betrugsform finanzielle Einbußen erlitten haben. Wir übernehmen für Sie die vollständige rechtliche Prüfung des Einzelfalls, setzen Ihre Ansprüche gegen PayPal, Banken oder Kreditkartenunternehmen durch und übernehmen die Kommunikation mit allen Beteiligten. Damit stellen wir sicher, dass Ihre Rechte umfassend gewahrt bleiben. Sie müssen sich nicht alleine mit pauschalen Ablehnungsschreiben zufriedengeben.

Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Guido Lenné, eine Nachricht.

Für alle Betroffenen bieten wir eine unverbindliche telefonische Erstberatung an – kostenlos und bequem online buchbar. Dort klären wir, welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind und wie wir Sie unterstützen können. Je schneller gehandelt wird, desto größer sind die Erfolgsaussichten, unrechtmäßige Abbuchungen rückgängig zu machen oder Ersatzansprüche durchzusetzen.

Wenn Sie Opfer eines PayPal-Betrugs über Kleinanzeigen geworden sind, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

📞 Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir stehen an Ihrer Seite. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer speziellen PayPal-Seite: https://anwalt-gegen-paypal.de/

👉 Bleiben Sie außerdem informiert: In unserem kostenlosen Newsletter berichten wir regelmäßig über neue Betrugsmaschen, aktuelle Gerichtsentscheidungen und rechtliche Tipps für Verbraucher. Melden Sie sich hier an: https://www.anwalt-leverkusen.de/newsletter.html

Guido Lenné - rechtsanwalt.com

Guido Lenné

Leverkusen
  • Arbeitsrecht,
  • Bankrecht

Fragen zum Thema? Senden Sie mir eine Nachricht und wir besprechen Ihren individuellen Fall.

Guido Lenné - rechtsanwalt.com
Autor

Guido Lenné

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 55.147 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.