Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher sind betroffen: Auf dem Konto fehlen plötzlich mehrere hundert oder sogar tausende Euro, obwohl keine entsprechende Überweisung veranlasst wurde. Die Überraschung ist groß und die Sorge meist noch größer. Was viele jedoch nicht wissen: In sehr vielen Fällen muss die Bank das Geld erstatten. Entscheidend ist, wie es zu dem Zugriff gekommen ist und wie schnell Sie reagieren.
Typischer Ausgangspunkt ist eine betrügerische Nachricht, die vermeintlich von der Bank stammt. Diese E-Mail oder SMS wirkt oft seriös, verwendet das richtige Logo und behauptet, es gebe etwa ein Sicherheitsupdate, eine gesperrte Karte oder einen angeblichen „Identitätsabgleich“. Der beigefügte Link führt jedoch nicht zur echten Bank, sondern auf eine täuschend echt nachgebaute Seite. Dort geben Betroffene in gutem Glauben ihre Zugangsdaten oder TANs ein – die direkt bei Kriminellen landen.
Ebenso kommt es zu Anrufen, bei denen sich Täter als „Sicherheitsabteilung der Bank“ vorstellen. Oft wird eine bedrohliche oder eilige Situation vorgetäuscht, um Betroffene zu überstürzten Handlungen zu drängen. Teilweise ist auch Schadsoftware im Spiel, die unbemerkt dafür sorgt, dass selbst bei Eingabe der korrekten Bankadresse im Browser eine gefälschte Seite angezeigt wird. Auch Suchmaschinenanzeigen können manipuliert sein, sodass man auf ein falsches Bankportal geleitet wird.
Wenn Geld abgeflossen ist, sollten Sie sofort handeln:
Sperren Sie umgehend Ihren Online-Banking-Zugang über die zentrale Sperrnummer 116 116. Informieren Sie Ihre Bank so schnell wie möglich darüber, dass unberechtigte Transaktionen stattgefunden haben. Laden Sie zeitnah Ihre Kontoübersicht herunter und dokumentieren Sie verdächtige Zahlungen. Fertigen Sie Screenshots von Nachrichten, Webseiten oder Nummern an, die zur Täuschung genutzt wurden. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei – dies geht vielerorts auch online.
Wichtig: Lassen Sie sich nicht vorschnell einreden, Sie seien für den Verlust selbst verantwortlich. Viele Banken lehnen Erstattungen zunächst mit dem Hinweis ab, der Kunde habe „grob fahrlässig“ gehandelt. Das ist jedoch häufig nicht zutreffend. Die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten tatsächlich als grob fahrlässig einzustufen ist, hängt von juristischen Feinheiten ab und wird von Gerichten sehr sorgfältig geprüft. Viele angeblich eindeutige Fälle sind bei genauer Betrachtung keineswegs eindeutig.
Gerade deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig Unterstützung in Anspruch zu nehmen – bevor Sie gegenüber der Bank Erklärungen abgeben oder auf Formulare unterschreiben, in denen Sie bestätigen sollen, dass die Zahlung „autorisiert“ gewesen sei. Solche Formulierungen können Ihre Position erheblich schwächen.
Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Guido Lenné, eine Nachricht.
Wie wir Ihnen helfen können:
Wir unterstützen Betroffene von Online-Banking-Betrug dabei, ihre Ansprüche gegenüber der Bank konsequent durchzusetzen. Wir prüfen Ihren Fall, übernehmen die Kommunikation mit der Bank, fordern Rückerstattung unberechtigter Abbuchungen und vertreten Sie, wenn nötig, auch vor Gericht. Unser Ziel ist, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen – und zwar ohne, dass Sie sich allein mit einer übermächtigen Bank auseinandersetzen müssen.
Unsere telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Sie können unkompliziert online einen Termin buchen. In diesem Gespräch klären wir mit Ihnen, wie Ihre Chancen stehen und welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Auf Wunsch übernehmen wir anschließend alle weiteren rechtlichen Schritte für Sie.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, insbesondere bevor Sie auf Schreiben Ihrer Bank reagieren. Je früher Sie sich melden, desto besser können wir Ihre Rechte sichern.
Kostenlose telefonische Erstberatung. Terminvereinbarung online möglich.
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