Nach einer Trennung oder Scheidung stehen viele ehemalige Ehepaare vor einem großen Problem: Das gemeinsam finanzierte Eigenheim ist zwar nun in den Händen eines Partners, der darin wohnen bleibt, doch beide stehen weiterhin im Darlehensvertrag mit der Bank. Wer den Hausanteil des Ex-Partners übernimmt, erwartet verständlicherweise, dass auch die finanzielle Verantwortung allein getragen wird. In der Praxis kommt es jedoch regelmäßig vor, dass Kreditinstitute eine beantragte Schuldhaftentlassung ablehnen – selbst dann, wenn die Bonität des verbleibenden Eigentümers solide ist und ausreichende Sicherheiten vorhanden sind.
Dieses Vorgehen empfinden Betroffene zu Recht als ungerecht. Der ausgezogene Ehepartner möchte nicht mehr für einen Kredit haften, der ihn gar nicht mehr betrifft, und die im Haus lebende Person möchte endlich Klarheit über ihre alleinige Verantwortung. Die Weigerung der Bank, den Vertrag entsprechend anzupassen, führt nicht nur zu Unzufriedenheit, sondern häufig auch zu finanziellen und rechtlichen Risiken.
Warum verweigern Banken die Zustimmung?
Rechtlich betrachtet gibt es keinen unmittelbaren Anspruch auf die Entlassung eines Kreditnehmers aus der Schuldhaft. Banken haben grundsätzlich die Freiheit zu entscheiden, ob sie ein Risiko weiterhin von zwei Personen tragen lassen oder ob sie die Haftung auf nur einen Schuldner beschränken. Sie prüfen streng, ob die Rückzahlung des Kredits dauerhaft gesichert ist. Trotzdem gilt: Eine pauschale oder unbegründete Ablehnung ist problematisch. Wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eindeutig vorhanden ist, kann das Verhalten der Bank als treuwidrig eingestuft werden.
Welche Möglichkeiten bestehen für Betroffene?
Es gibt mehrere Ansatzpunkte, sich gegen eine solche Entscheidung zu wehren:
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Bonitätsprüfung dokumentieren: Wenn die Bank eine Haushaltsrechnung mit nur einem Kreditnehmer bereits positiv bewertet hat, sollte dies schriftlich festgehalten und gegenüber der Bank nachdrücklich betont werden.
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Rechtliche Argumentation: Auch wenn Banken formal nicht verpflichtet sind, eine Schuldhaftentlassung zu gewähren, können sie rechtlich verpflichtet sein, eine nachvollziehbare Begründung abzugeben. Eine Weigerung ohne sachlichen Grund kann anfechtbar sein.
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Außergerichtliches Vorgehen: Durch ein anwaltliches Schreiben lässt sich oftmals erreichen, dass die Bank ihre Haltung überprüft und zu einer einvernehmlichen Lösung bereit ist.
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Gerichtliche Schritte: Wenn eine Bank trotz klarer Faktenlage auf einer ablehnenden Position beharrt, besteht die Möglichkeit, diese Haltung gerichtlich überprüfen zu lassen. In manchen Fällen haben Gerichte Banken bereits verpflichtet, einen Mithaftenden zu entlassen.
Welche Unterstützung bieten wir Ihnen?
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Auseinandersetzung mit Banken bei Fragen der Schuldhaftentlassung. Wir übernehmen für Sie:
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Die Analyse Ihrer wirtschaftlichen Situation und der bestehenden Kreditsicherheiten.
Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Guido Lenné, eine Nachricht.
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Die Kommunikation mit der Bank und die Einforderung einer nachvollziehbaren Stellungnahme.
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Die Vertretung Ihrer Interessen in außergerichtlichen Verhandlungen.
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Die Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht, falls keine gütliche Lösung möglich ist.
Besonders wichtig ist vielen unserer Mandanten die Klarheit über die Erfolgsaussichten, bevor Kosten entstehen. Deshalb prüfen wir Ihren Fall gründlich und geben Ihnen eine offene Einschätzung, ob ein Vorgehen erfolgversprechend ist oder ob andere Wege besser geeignet sind.
Kostenlose Erstberatung – telefonisch und unkompliziert
Damit Sie nicht lange im Unklaren bleiben, bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Hier können Sie Ihre Situation ausführlich schildern und erhalten eine erste rechtliche Einschätzung. Für die Terminvereinbarung steht Ihnen unser Online-Buchungssystem jederzeit zur Verfügung.
Warum Sie schnell handeln sollten
Je länger eine unklare Situation im Darlehensvertrag besteht, desto größer ist das Risiko künftiger Streitigkeiten. Solange Ihr Ex-Partner offiziell noch Kreditnehmer ist, kann die Bank sich auch an ihn wenden – selbst wenn Sie die Raten zuverlässig bedienen. Das kann zu Konflikten führen, die sich vermeiden lassen, wenn frühzeitig Klarheit geschaffen wird.
Handeln Sie deshalb rechtzeitig und lassen Sie Ihre Chancen auf eine Schuldhaftentlassung prüfen. Mit einer fundierten rechtlichen Vertretung erhöhen sich die Erfolgsaussichten erheblich.
👉 Rufen Sie uns an oder buchen Sie online Ihren Termin zur kostenlosen Erstberatung. Gemeinsam klären wir, wie Sie sich gegen eine willkürliche Ablehnung der Bank wehren können.
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