Fachbeitrag 21.05.2025

Schnellere Löschung negativer Schufa-Einträge ab 2025


Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die die Speicherfrist für negative Einträge bei der Schufa verkürzt. Statt wie bisher drei Jahre bleiben bestimmte Negativeinträge künftig nur noch 18 Monate gespeichert – danach werden sie automatisch entfernt.

Voraussetzungen für die frühzeitige Löschung

Damit ein negativer Schufa-Eintrag bereits nach 18 Monaten gelöscht wird, müssen drei Bedingungen vollständig erfüllt sein:

  • Die zugrunde liegende Zahlung muss innerhalb von 100 Tagen nach Meldung an die Schufa beglichen worden sein (sogenannte „100-Tage-Regel“).

  • Innerhalb der 18-monatigen Frist dürfen keine neuen negativen Merkmale bei der Schufa eingetragen werden.

  • Es dürfen keine Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus offiziellen Insolvenzbekanntmachungen vorliegen.

Sind diese Kriterien erfüllt, erfolgt die Löschung automatisch – Betroffene müssen hierfür keinen Antrag stellen.

Auch bei älteren Zahlungsstörungen, die bereits vor dem 1. Januar 2025 gemeldet wurden, kommt die neue Regelung zur Anwendung. Laut Schufa betrifft dies rund 60.000 Fälle – etwa ein Prozent der vorhandenen Negativvermerke – die nun ebenfalls nach 18 Monaten gelöscht werden sollen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

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Was Betroffene jetzt tun sollten

Wer von einem negativen Schufa-Eintrag betroffen ist, sollte offene Forderungen möglichst schnell – spätestens innerhalb der 100-Tage-Frist – begleichen. Auch empfiehlt es sich, unnötige Finanzprodukte wie überflüssige Kredite oder Kreditkarten zu vermeiden, um das eigene Scoring nicht weiter zu verschlechtern. Dauerhafte Überziehungen des Dispokredits können ebenfalls neue Negativeinträge nach sich ziehen.

Darüber hinaus sollten Verbraucher regelmäßig ihre Schufa-Daten überprüfen, um unberechtigte oder fehlerhafte Einträge frühzeitig zu erkennen. Wenn ein solcher Eintrag vorliegt, kann eine Korrektur entweder direkt bei der Schufa oder über den Gläubiger beantragt werden. Führt dies nicht zum Erfolg, besteht die Möglichkeit, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Eintrag bleibt trotz Löschfrist bestehen? Wir beraten Sie

Ob die automatische Löschung bei allen Einträgen reibungslos funktioniert, bleibt abzuwarten. Schon in der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass längst fällige Löschungen nicht umgesetzt wurden und Einträge weiter sichtbar blieben, obwohl sie entfernt sein sollten.

Wenn Sie Ihre Schulden bereits getilgt haben, aber noch immer mit einem negativen Schufa-Eintrag konfrontiert sind, unterstützen wir Sie gern in unserer Kanzlei Lenné. Auch bei fehlerhaften oder unrechtmäßigen Schufa-Einträgen stehen wir Ihnen zur Seite. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihren Fall individuell und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.

Guido Lenné - rechtsanwalt.com

Guido Lenné

Leverkusen
  • Arbeitsrecht,
  • Bankrecht

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Autor

Guido Lenné

Rechtsanwalt
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