Rechtsnews 08.09.2020 Raphaela Nicola

Anspruch auf Krankengeld – Das muss ein Arzt bestätigen

Nach mehr als sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit zahlen Krankenkassen ein Krankengeld. Hierfür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind und was Sie beachten sollten, erfahren Sie hier:

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Einen Anspruch auf Krankengeld haben gesetzlich Versicherte, wenn eine Krankheit sie arbeitsunfähig macht. Der Arzt muss den Anspruch für den entsprechenden Zeitraum bestätigen. Liegt für diese Zeit bereits ein Gutachten des Sozialmedizinischen Dienstes der Krankenkassen vor, reicht das als Bestätigung aus. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: L 5 KR 578/15). Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet über dieses Urteil.

Welcher Fall liegt hier zugrunde?

Mitte November 2014 erkrankte ein Arbeitnehmer. Der Chef des Mannes kündigte ihm zum Ende des Monats November 2014. Das Entgelt zahlte er ihm allerdings bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter. Dem Arbeitnehmer wurde die Arbeitsunfähigkeit von einem Chefarzt bescheinigt. Der Grund für die Arbeitsunfähigkeit waren rheumatische Beschwerden und andere Erkrankungen. Die Krankenkasse veranlasste eine Bestätigung seiner Arbeitsunfähigkeit durch den Sozialmedizinischen Dienst. Zwischenzeitlich gab es weitere ärztliche Diagnosen, die dasselbe Ergebnis hatten. Zum 24. Februar 2015 stellte die Krankenkasse dennoch die Zahlung des Krankengeldes ein. Begründet wurde dies dadurch, dass der Mann nicht nahtlos weitere Bescheinigungen vorgelegt habe. Der Arbeitnehmer legte dagegen Klage ein.

Mittels welcher Nachweise wird eine Arbeitsunfähigkeit bestätigt?

Das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen bestätigte die Ansprüche des Klägers. Nur bei einem lückenlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gelte ein Anspruch auf Krankengeld. Laut Gesetz müsste demnach die erneute Bescheinigung vor Ablauf der alten vorliegen. Im verhandelten Fall habe es eine Lücke von einem Tag gegeben. Die Richter der Vorinstanz hatten jedoch das Gutachten des Sozialmedizinischen Dienstes nicht berücksichtigt. Die Arbeitsunfähigkeit wurde in diesem Gutachten über die genannte Lücke von einem Tag hinaus festgestellt. Da ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit des Mannes bestätigen kann, reiche dies als Nachweis aus. Letztendlich bekam der Mann für den beantragten Zeitraum, bis Ende April 2015, das Krankengeld bezahlt.
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