Rechtsnews 01.08.2015 Christian Schebitz

Zweck und Höhe der Hebegebühr

Wenn man ein rechtliches Problem hat, kann einem der Gang zum Anwalt so manche Sorgen ersparen. Rechtsanwälte bieten jedoch nicht nur Hilfe bei Prozessen, sondern auch in zahlreichen anderen Situationen an. So etwa auch, wenn die fristgerechte Überweisung von Geld oder die Übergabe von wertvollen Gegenständen wie Kunst oder Schmuck an andere Personen nötig ist. In einem solchen Fall sollte man jedoch darauf achten, dass der Anwalt zusätzlich zu seinem Honorar auch noch einen Teil des Geldes als Hebegebühr einbehalten kann.

Wie wir die Hebegebühr berechnet?

Diese soll ihm den Verwaltungsaufwand ersetzen, der durch die Weiterleitung und Überwachung des Geldes entstanden ist. Die Hebegebühr liegt bei einem Prozent des Geldbetrages oder Schätzwertes, insofern dieser den Wert von 2.500 € nicht übersteigt. Beträgt der Mehrbetrag weniger als 10.000 €, sind zusätzliche 0,5 Prozent fällig, bei einem Mehrbetrag von mehr als 10.000 € noch einmal 0,25 Prozent. Die Gebühr muss jedoch mindestens einen Euro betragen und hat keine Obergrenze.

Der Mandant muss die Hebegebühr in den meisten Fällen selbst bezahlen, insbesondere dann, wenn die Überweisung durch den Rechtsanwalt nicht notwendig gewesen wäre. Eine Ausnahme liegt lediglich vor, wenn die Geldüberweisung durch den Anwalt zwingend notwendig war, also entweder vom Empfänger verlangt wurde oder der genaue Zahlungseingang eine wichtige Rolle spielte. In diesem Fall können die Kosten eventuell auf die Gegenseite übertragen werden. Das ist auch möglich, wenn ein Prozessvergleich vorliegt und einer der Beteiligten den Betrag durch eine Überweisung an einen Bevollmächtigten erhalten soll. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist in einem solchen Fall nicht nötig, die Gegenseite auf die Entstehung von Hebekosten hinzuweisen.

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Welche Regelungen muss ein Rechtsanwalt bei der Hebegebühr beachten?

Um die Hebegebühr zu erhalten, muss der Rechtsanwalt jedoch einige Dinge beachten, die in § 4 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) geregelt sind. Zunächst muss ein Auftrag des Mandanten vorliegen. Das ist bei einer Geldempfangsvollmacht ebenso der Fall, wie wenn Geld von der Gegenseite angenommen oder eine Hinterlegungssumme zurückgefordert wird. Der Rechtsanwalt muss das Geld auf einem gesonderten Anderkonto oder einem Sammelanderkonto lagern und von dort aus so schnell wie möglich an die Empfangsberechtigten weiterleiten. Eine Summe von mehr als 15.000 € darf er auf einem Sammelanderkonto nicht länger als einen Monat aufbewahren, es sei denn, es liegt eine schriftliche Vereinbarung vor. Bei der Erhebung der Gebühr darf der Rechtsanwalt sein Honorar nur vom Fremdgeld einziehen, wenn er die Fälligkeit seiner Forderung nachweisen kann, eine Rechnung ausgestellt und den Mandanten informiert hat. Nicht gestattet ist dieses Vorgehen jedoch, wenn die Fremdgelder zweckgebunden ausgezahlt werden sollen oder Gerichtskosten erstattet werden. 

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