Rechtsnews 18.01.2012 Julia Brunnengräber

Wahlprüfungsbeschwerde bezüglich des Landtages Baden-Württemberg abgewiesen

Die diesjährige Landtagswahl in Baden-Württemberg vom 27. März ist von einer sogenannten „Wahlprüfungsbeschwerde“ betroffen. Drei Kläger beziehen sich auf die Wahlen in den Landkreisen Aalen und Schwäbisch Gmünd und wollen sie für ungültig erklären lassen. Ein Tübinger Juraprofessor vertrat die Kläger im Verfahren.

Repräsentative Demokratie gegeben?

Die Kläger waren der Meinung, repräsentative Demokratie habe bei der Wahl nicht vorgelegen. Es störte sie, dass die Gemeinde Essingen dem Wahlkreis Schwäbisch Gmünd zugeordnet worden war. Die Kläger bezogen sich dabei auf „die Ziffern 19 und 20 des Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes vom 19. Oktober 2009“. Diese Zuordnungsänderung sei der Wahrung der repräsentativen Demokratie nicht zuträglich, so der Vorwurf der Kläger. Sie fanden, es sei sogar „systemwidrig“. Lokale Mehrheitswahl finde so nicht in der Art und Weise statt, in der sie stattfinden sollte, so ihre Meinung. Die Gemeinde Essingen sei mit Aalen verflochten. Dass dies nicht berücksichtigt werde, sahen sie als problematisch an. Identität der entsprechenden Wahlberechtigten werde so nicht durch die Volksvertreter repräsentiert. Man müsse sich mit dem Wahlkreis identifizieren können, so die Kläger.

Staatsgerichtshof weist Klage ab

Der Staatsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg aber wies die Klage zurück. Allerdings ist das letzte Wort dazu noch nicht gesprochen. Stattdessen wird es zukünftige Entwicklungen in diesem Fall geben. Der Staatsgerichtshof hat nämlich sowohl dem Ministerpräsidenten als auch dem Präsidenten des Landtags „Gelegenheit zu einer Äußerung bis 30. Januar 2012“ gegeben, wie es in der entsprechenden Pressemitteilung heißt. Quelle:

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  • Pressemitteilung des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg vom 12. Dezember 2011

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