Rechtsnews 23.03.2012 Julia Brunnengräber

BverwG spricht Pflegegeld für Enkelkind zu

In einigen Fällen kommt es vor, dass vor allem die Großeltern sich um das Enkelkind kümmern, nicht dessen Eltern. Inwieweit hat das Jugendamt dann die Kosten zu übernehmen? Diese Thematik stand im Mittelpunkt dieses Rechtsstreits vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Großeltern stellen Antrag auf Übernahme der Unterhaltskosten

Eine junge Mutter war aufgrund ihres Alters nicht selbst erziehungsfähig für ihr Kind. Bei der Geburt war sie erst 15 Jahre alt. Die Großeltern aber leben im selben Haus und halfen aus: Das Amtsgericht überschrieb ihnen die Vormundschaft über das Kind ihrer Tochter. Die Großeltern ersuchten daraufhin Hilfe beim Jugendamt, in Form eines Antrags, den sie dort stellten. Sie baten um die Übernahme der Unterhaltskosten für das Enkelkind. Das Jugendamt aber lehnte das ab. Der Grund bestand für das Jugendamt darin, dass die Mutter in dem selben Haushalt wie ihr Kind lebt, das von den Großeltern versorgt wird. Die Großeltern wollten es nicht bei dem abgelehnten Antrag belassen und gingen daher gerichtlich dagegen vor. Doch auch das Oberverwaltungsgericht entschied so.

BVerwG: Kein Hindernisgrund: Eltern im selben Haushalt

Bis vor das BVerwG ging der Fall. Das hatte darüber zu entscheiden, ob Übernahme der Aufwendungen für die Vollzeitpflege des Kindes und die Tatsache, dass die Mutter des Kindes bei den erziehungsberechtigten Großeltern lebt sich wirklich ausschließen. Für das BVerwG stand das Wohl des Kindes im Vordergrund. Verbessern die Erziehungsberechtigten die Erziehungsbedingungen für das Kind, steht der Übernahme der Aufwendungen nichts im Weg – auch nicht, dass die Kindsmutter unter demselben Dach lebt. Der Gesetzgeber sieht Fälle wie den vorliegenden durchaus vor. Vollzeitpflege durch Verwandte und Pflegegeld ist unter bestimmten Bedingungen rechtmäßig. Die Grundlage dafür bildet § 27 Abs. 2a und § 33 des Sozialgesetzbuches. Hilfe zur Erziehung und Vollzeitpflege sind darin festgelegt.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.
  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 2012, Az.: BVerwG 5 C 12.11

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€