Rechtsnews 08.08.2012 Julia Brunnengräber

Erhaltungsverordnung behindert Altbau-Modernisierung

Im folgenden Fall ging es um Umbauten in Altbauten – genauer um Umbauten an Aufzügen. Im betreffenden Haus wurde das Dachgeschoss ausgebaut. Im Haus war schon ein Fahrstuhl vorhanden. Die Umbaumaßnahme sollte dahingehend erfolgen, dass auch die Etage des Dachgeschosses mit dem Fahrstuhl erreicht werden kann. Das Bezirksamt lehnte den Antrag auf Genehmigung dieses Vorhabens aber zunächst ab.

Verhindert Erhaltungsverordnung Modernisierungsmaßnahmen an Altbau?

Für die Ablehnung gab es folgenden Grund: Der Altbau liegt im Gebiet, wofür das Bezirksamt eine Erhaltungsverordnung erlassen hat. Diese hat einen besonderen Zweck: die ansässigen Bevölkerungsteile, die einkommensschwach sind, werden so vor Verdrängung geschützt. Werden die Altbauten, in denen die Menschen leben, aufgewertet, wird eine Mietpreiserhöhung befürchtet. Das befürchtete das Amt auch im Falle des Fahrstuhlschachtumbaus. Letztlich hatte das OVG darüber zu entscheiden.

OVG: Haus muss in zeitgemäßen Zustand versetzt werden

Das OVG prüfte den Sachverhalt und kam zu einem anderen Schluss als das Bezirksamt. Die Modernisierungsmaßnahme dürfe in diesem Fall nicht verhindert werden, da sie lediglich dazu führe, dass das Haus in einen zeitgemäßen Zustand versetzt würde. Das OVG richtete sich dabei nach den baurechtlichen Vorschriften. Darin steht zudem, dass Gebäude mit mehr als vier oberirdischen Geschossen in allen Etagen Aufzughaltestellen haben sollen. Das Bezirksamt dürfte den Umbau nur ablehnen, wenn die Kosten ungewöhnlich aufwendig wären oder andere trifftige Gründe bestehen. Das OVG stellte aber fest, dass das in diesem Fall – für das Gebiet am Arnimplatz (Bezirksamt Pankow Berlin) – nicht so ist. Daher ist der Umbau zu genehmigen, so das Urteil. 

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.
  • Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Juni 2012, Az.: OVG 10 B 9.11

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€