Im zugrundeliegenden Fall geht es um eine vietnamesische Staatsangehörige und insgesamt zwei Ex-Mitarbeiter der Dresdener Ausländerbehörde. Das Landgericht Dresden verurteilte diese drei Personen zu teilweise langjährigen Freiheitsstrafen, da sie sich in mehreren Fällen sowohl des banden- als auch des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern und zusätzlicher Bestechlichkeit bzw. Bestechung schuldig gemacht haben.
Die Angeklagten schlossen sich zusammen und agierten schon seit ungefähr zehn Jahren als Bande. Hierbei spezialisierten sich die drei Angeklagten auf das Einschleusen von vietnamesischen Staatsangehörigen gegen Entgelt sowie auf deren weitere Betreuung und die Erschleichung dauernder Aufenthaltstitel.
Urteil ist rechtskräftig
Eine der Angeklagten hatte gegen das vom Landgericht verhängte Urteil Revision eingelegt. Diese Person war eine ehemalige Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde, die zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung jedoch generell bestätigt, weshalb das Urteil rechtskräftig ist.
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Quelle:
- Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2013; AZ: 5 StR 130/13
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