Rechtsnews 04.11.2013 Julia Brunnengräber

Patientin fordert Schadensersatz wegen mangelhafter Aufklärung

Ärzte sichern sich bei bestimmten Eingriffen dadurch ab, dass Patienten diesen vorher zustimmen müssen. Es gibt aber Fälle, bei denen es kompliziert wird und bei denen auch von einer sogenannten „hypothetischen Patienteneinwilligung“ gesprochen werden kann.

Patientin beklagt sich wegen Folgen einer Heparinbehandlung

Konkret ging es um eine Patientin, die therapiebegleitend eine Heparinbehandlung durch Injektionen erhielt. Sie litt an einer Entzündung des peripheren Nervensystems (Plexusneuritis). Sie ging gerichtlich gegen das Krankenhaus Münster vor, da sich bei ihr Hämatome im Bereich der Rektusscheide und im Beckenbereich gebildet hatten. Sie verlangte vom Krankenhaus Schadensersatz. Sie argumentierte, sie sei nicht ordnungsgemäß über die möglichen Folgen einer Heparinbehandlung informiert worden.

OLG: Krankenhaus muss keinen Schadensersatz zahlen

Das Gericht erklärte, dass die Patientin in diesem Fall auch nach ordnungsgemäßer Aufklärung der Heparinbehandlung mit großer Wahrscheinlichkeit zugestimmt hätte. Aus diesem Grund hat sie keinen Erfolg mit ihrer Forderung nach Schadensersatz. Hätte sie die Heparinbehandlung abgelehnt, wäre das unvernünftig gewesen. Einem medizinischen Sachverständigen zufolge muss eine Cortisontherapie von einer Heparintherapie begleitetet werden, um Thrombosen und Embolien vorzubeugen. Die Cortisontherapie wurde bei der Klägerin durchgeführt, um schwerwiegende, bleibende Nervenschäden zu vermeiden. Zudem hatte die Klägerin einige Jahre zuvor schon mal Heparin erhalten und keine Beschwerden dadurch gehabt. Auch berücksichtigt hat das Gericht, dass die Behandlung ordnungsgemäß und ohne Fehler durchgeführt worden war. All das führte zu dem entsprechenden Gerichtsurteil. Quelle:

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

  • Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Oktober 2013, Az.: 3 U 54/12

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€