Rechtsnews 18.05.2015 Christian R.

Urteil des BFH zum Zahn-Bleaching

Unter Zahnaufhellung (auch: Bleaching) wird eine Methode verstanden, die der Reinigung der Zähne eines Menschen von Verfärbungen dient. Krankenkassen, insbesondere gesetzliche, übernehmen die Kosten für das Zahnaufhellen in der Regel nicht. Ob das Bleaching als umsatzsteuerfreie Behandlung angesehen werden kann oder nicht, hatte kürzlich der Bundesfinanzhof in München zu entscheiden.

Eine Zahnarztgesellschaft (GbR) hatte in den Streitjahren 2005 und 2007 zahnärztliche Leistungen erbracht. Im Anschluss an bestimmte Behandlungen, wie etwa an Wurzelkanalbehandlungen, wurde bei einigen Patienten eine Zahnaufhellung an den betroffenen Zähnen durchgeführt. Für die Zahnaufhellungen stellte die Zahnarztgesellschaft den Patienten im Jahr 2005 286€ und im Jahr 2007 226€ in Rechnung, die Umsatzsteuer wurde nicht gesondert in Rechnung gestellt.

Im Anschluss an eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung bewertete das zuständige Finanzamt die Zahnaufhellung als umsatzsteuerpflichtige Leistung und erließ im April 2010 entsprechend geänderte Steuerbescheide. Nachdem die hiergegen eingelegten Beschwerden keinen Erfolg hatten, kam es zum Gerichtsverfahren.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Ist Zahn-Bleaching umsatzsteuerfrei?

das erstinstanzliche Finanzgericht entschied zugunsten der Zahnarztgesellschaft und stufte die durchgeführten Zahnaufhellungen als umsatzsteuerfreie Leistungen ein. Hiergegen legte das Finanzamt Rechtsmittel ein – der Fall kam vor den Bundesfinanzhof.

Der Bundesfinanzhof bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanz und teilte deren Ansicht, dass eine Zahnaufhellungsbehandlung dann als umsatzsteuerfrei einzustufen ist, wenn sie mit einer Behandlung in Zusammenhang steht, die ihrerseits als steuerfrei eingestuft wird.

Ebendies sahen die Richter am Bundesfinanzhof im vorliegenden Fall als gegeben an: mit den Zahnaufhellungen sollten Verfärbungen aus vorherigen, medizinisch notwendigen und deshalb umsatzsteuerfreien Behandlungen entfernt werden.

Quellen:

  • Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 9.10.2014 – 4 K 179/10 –
  • Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.03.2015 – V R 60/14 –

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Steuervorteil fürs Gassigehen

Steuer fürs Trinkgeld?

Steuerabgaben fürs Pokern

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€