Rechtsnews 18.05.2015 Christian Schebitz

Urteil des BFH zum Zahn-Bleaching

Unter Zahnaufhellung (auch: Bleaching) wird eine Methode verstanden, die der Reinigung der Zähne eines Menschen von Verfärbungen dient. Krankenkassen, insbesondere gesetzliche, übernehmen die Kosten für das Zahnaufhellen in der Regel nicht. Ob das Bleaching als umsatzsteuerfreie Behandlung angesehen werden kann oder nicht, hatte kürzlich der Bundesfinanzhof in München zu entscheiden.

Eine Zahnarztgesellschaft (GbR) hatte in den Streitjahren 2005 und 2007 zahnärztliche Leistungen erbracht. Im Anschluss an bestimmte Behandlungen, wie etwa an Wurzelkanalbehandlungen, wurde bei einigen Patienten eine Zahnaufhellung an den betroffenen Zähnen durchgeführt. Für die Zahnaufhellungen stellte die Zahnarztgesellschaft den Patienten im Jahr 2005 286€ und im Jahr 2007 226€ in Rechnung, die Umsatzsteuer wurde nicht gesondert in Rechnung gestellt.

Im Anschluss an eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung bewertete das zuständige Finanzamt die Zahnaufhellung als umsatzsteuerpflichtige Leistung und erließ im April 2010 entsprechend geänderte Steuerbescheide. Nachdem die hiergegen eingelegten Beschwerden keinen Erfolg hatten, kam es zum Gerichtsverfahren.

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

Ist Zahn-Bleaching umsatzsteuerfrei?

das erstinstanzliche Finanzgericht entschied zugunsten der Zahnarztgesellschaft und stufte die durchgeführten Zahnaufhellungen als umsatzsteuerfreie Leistungen ein. Hiergegen legte das Finanzamt Rechtsmittel ein – der Fall kam vor den Bundesfinanzhof.

Der Bundesfinanzhof bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanz und teilte deren Ansicht, dass eine Zahnaufhellungsbehandlung dann als umsatzsteuerfrei einzustufen ist, wenn sie mit einer Behandlung in Zusammenhang steht, die ihrerseits als steuerfrei eingestuft wird.

Ebendies sahen die Richter am Bundesfinanzhof im vorliegenden Fall als gegeben an: mit den Zahnaufhellungen sollten Verfärbungen aus vorherigen, medizinisch notwendigen und deshalb umsatzsteuerfreien Behandlungen entfernt werden.

Quellen:

  • Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 9.10.2014 – 4 K 179/10 –
  • Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.03.2015 – V R 60/14 –

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Steuervorteil fürs Gassigehen

Steuer fürs Trinkgeld?

Steuerabgaben fürs Pokern

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€