Rechtsnews 03.06.2015 Christian Schebitz

Umschulungsmaßnahme trotz Bewährungsstrafe?

Eine Umschulung ist die Qualifikation einer Person für eine andere als die bisher ausgeübte Tätigkeit. Umschulungen werden in der Regel durch die öffentliche Hand finanziert, weswegen sowohl an den neu zu erlernenden Beruf als auch an den Umschulungskandidaten gewisse Anforderungen gestellt werden. Dass Anträge auf Umschulung auch abgelehnt werden können, zeigte sich kürzlich erneut in einem Verfahren am Sozialgericht Dortmund.

Ein gelernter Kfz-Mechaniker aus Bergkamen in Nordrhein-Westfalen wurde im August 2014 wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt – er hatte mehrfach Waren bei eBay verkauft, die gar nicht existiert hatten. Im Monat seiner Verurteilung beantragte der Mann eine Umschulung zum Automobilkaufmann am Berufsförderungswerk in Dortmund. Sein Antrag wurde jedoch abgelehnt, was vom Berufsförderungswerk damit begründet wurde, das ihm die nötige Eignung für den angestrebten Beruf fehle. Hiergegen wandte sich der Mann mit einem Antrag auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz.

Umschulung abgelehnt – Beschluss des Sozialgerichts Dortmund

Das Sozialgericht Dortmund entsprach dem Antrag des Mannes jedoch nicht, sondern bestätigte die Ablehnung des Antrags auf Umschulung. Der zuständige Richter führte aus, dass eine Umschulung voraussetze, dass die betroffene Person auf Dauer beruflich eingegliedert werde könne. Da der Mann in dem vorliegenden Fall jedoch potentiellen Arbeitgebern auf Verlangen mitteilen müsse, dass er wegen Betrugs vorbestraft sei, bestehe keine Aussicht auf eine dauerhafte Anstellung. Dies wiederum würde die angepeilte Umschulungsmaßnahme ins Leere laufen lassen.

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  • Quelle: Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 18.05.2015 – S 35 AL 256/15 ER –

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