Rechtsnews 03.02.2016 Theresa Smit

Chemikalienunverträglichkeit (MCS) als Berufskrankheit?

Viele kennen das Problem: Chemische Produkte wie Parfüm, Lösemittel oder frische Farbe lösen Kopfschmerzen oder Übelkeit aus, diagnostiziert wird in einigen Fällen eine vielfache Chemikalienunverträglichkeit. Doch was ist mit Menschen, die diesen Produkten täglich bei der Arbeit ausgesetzt sind? Kann MCS als Berufskrankheit angesehen werden?

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MCS?

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Die Vielfache Chemikalienunverträglichkeit, kurz MCS („multiple
chemical sensitivity syndrom“) geht mit Unverträglichkeiten von Chemikalien
einher. Dazu können unter anderem Duftstoffe, Zigarettenrauch, Pestizide,
Lösemittel, Farbe, Benzin oder auch Abgase gehören. Je nach Schwere der
Unverträglichkeit lösen unterschiedlich viele mehr oder weniger stark dosierte Chemikalien
Reaktionen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Konzentrationsstörungen aber auch
Bewegungsbeschwerden sowie Magen- oder Hautprobleme aus. In Deutschland sind
etwa 0,5 % der Bevölkerung von mehreren Symptomen betroffen, leichte
Ausprägungen lassen sich bei rund 15 % der Deutschen finden. Ein Mittel gegen
MCS ist nicht bekannt, Linderung kann nur die Vermeidung der schädigenden
Einflüsse bringen. Eine weitere Möglichkeit bieten psychologische
Therapieformen.

Was tun bei MCS am
Arbeitsplatz?

Die Vielfache Chemikalienunverträglichkeit tritt häufig am
Arbeitsplatz auf. So auch im Fall des Mitarbeiters in einem Möbelunternehmen.
Da er als Außendienstmonteur tätig war, erhielt er ein neues Dienstfahrzeug.
Nach etwa vier Wochen traten die ersten MCS-Symptome in Form von
Magenproblemen, Müdigkeit und Konzentrationsmangel auf. Als er schließlich
aufgrund seiner Beschwerden einen Unfall verursachte, wurde das Auto nicht mehr
weiter genutzt. Der Arbeitnehmer wendete sich daraufhin an die
Berufsgenossenschaft, um zu ermitteln, ob die Chemikalienunverträglichkeit als
Berufskrankheit anerkannt werden könne. Die Genossenschaft wies seinen Antrag
mit der Begründung zurück, dass es keine ausreichenden Erkenntnisse über MCS
gäbe.

MCS ist keine
Berufskrankheit

Der Mann reagierte mit einer Klage vor dem Sozialgericht
Mainz. Er gab an, dass er den Neuwagen sowie den berufsbedingten Kontakt mit
Leimen und Klebstoffen als Auslöser für die Krankheit ermittelt habe. Das
Gericht entschied jedoch entgegen der Einwände des Klägers, dass MCS keiner
bekannten Berufskrankheit zugeordnet werden könne. Außerdem ließen sich die im
Neuwagen vorhandenen Chemikalien nicht in direkten Zusammenhang mit den
beschriebenen Symptomen bringen. Dabei berief sich das Gericht auf den
aktuellen Stand der Forschung. Dennoch dürfte das letzte Wort im Umgang mit MCS
noch nicht gesprochen worden sein, da die Zahl der Erkrankten durch den
häufigen Kontakt mit Chemikalien in den nächsten Jahren noch zunehmen dürfte. Hinzu
kommt, dass MCS ebenso wie die zuvor eher unbekannte Krankheit Fibromyalgie
(FSM)
inzwischen eine anerkannte Umweltkrankheit ist.

Quellen:

Sozialgericht Mainz, Urteil vom 21.01.2016, Az.: S 10 U
130/14

http://www.csn-deutschland.de/home.htm

 

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