Das Urteil des dänischen Familiengerichts zum Unterhalt für Kinder in Dänemark sorgt für Aufmerksamkeit: Die Hamburger Unternehmerin Christina Block soll für ihre drei beim Vater lebenden Kinder zahlen. Der Fall zeigt exemplarisch, wie komplex Unterhaltsfragen werden, wenn Eltern in verschiedenen Staaten leben und zugleich ein Sorgerechtsstreit über Grenzen hinweg ausgetragen wird.
Kontext und Bedeutung für Betroffene
Nach Berichten, die auf Angaben des Ex-Mannes Stephan Hensel gegenüber der Deutschen Presse-Agentur beruhen, hat das dänische Familiengericht in Sønderborg am Mittwoch über den Kindesunterhalt entschieden. Das Gericht selbst äußerte sich nicht. Die Kinder leben beim Vater in Dänemark, die Mutter lebt in Hamburg.
Der Berater von Christina Block, Béla Anda, erklärte, seine Mandantin habe sich nie grundsätzlich gegen Unterhaltszahlungen gewehrt. Sie habe sich nur gegen aus ihrer Sicht zu hohe Forderungen und gegen den Zeitpunkt des Beginns der Zahlungspflicht gewandt. Nach seiner Darstellung hat das Gericht einen deutlich niedrigeren Betrag festgesetzt als vom Vater gefordert. Konkrete Zahlen wurden nicht bestätigt.
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Für Betroffene ist der Fall bedeutsam, weil er typische Streitpunkte bündelt: die Höhe des Unterhalts, den Beginn der Zahlungspflicht und die Frage, welches Recht und welches Gericht zuständig sind.
Rechtlicher Hintergrund
Bei Unterhaltsstreitigkeiten mit Auslandsbezug stellen sich mehrere Fragen: Welches Gericht ist international zuständig, welches nationale Recht ist anwendbar und wie lassen sich Entscheidungen im anderen Staat durchsetzen? Innerhalb der Europäischen Union und im Verhältnis zu Dänemark gelten dafür besondere Regelwerke, die den Unterhalt über Grenzen hinweg erleichtern sollen.
Die wichtigsten Vorschriften
- Unterhaltspflicht gegenüber Kindern: Eltern schulden ihren minderjährigen Kindern Unterhalt, in Deutschland geregelt in den §§ 1601 ff. BGB. Beim sogenannten Barunterhalt und Betreuungsunterhalt kommt es auf die Lebensverhältnisse und die Leistungsfähigkeit an.
- Anwendbares Recht: Für das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht ist regelmäßig das Haager Protokoll von 2007 maßgeblich, das grundsätzlich an den gewöhnlichen Aufenthalt des Berechtigten anknüpft.
- Zuständigkeit und Vollstreckung: Für Unterhaltssachen gilt die EU-Unterhaltsverordnung (EuUnthVO). Dänemark hat sich hieran nur teilweise beteiligt; für das Verhältnis zu Dänemark sind daher ergänzende Abkommen und das nationale Recht relevant.
- Ende der Unterhaltspflicht: Nach dänischem Recht endet der Kindesunterhalt grundsätzlich mit der Volljährigkeit. Das deutsche Recht kennt dagegen einen Anspruch volljähriger Kinder, solange sie sich in der Ausbildung befinden.
Aktuelle Entwicklung
Parallel zum Unterhaltsverfahren läuft vor dem Landgericht Hamburg der Strafprozess um die Entführung der beiden jüngsten Kinder. Sie wurden in der Silvesternacht 2023/24 vom Wohnort des Vaters in Süddänemark nach Deutschland gebracht und tauchten bei der Mutter in Hamburg auf. Christina Block steht seit Juli 2025 vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung beauftragt zu haben. Sie bestreitet das.
Vorausgegangen war ein langer Sorgerechtsstreit. Der Vater hatte die Kinder im August 2021 nach einem Wochenendbesuch nicht zur Mutter zurückgebracht. Das Hanseatische Oberlandesgericht sprach der Mutter zwar das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu und verpflichtete den Vater zur Herausgabe der Kinder, doch er kam dem nicht nach. Die Versuche der Mutter, die Entscheidung durchzusetzen, scheiterten, weil familiengerichtliche Entscheidungen deutscher Gerichte in Dänemark nicht umgesetzt werden.
Dem Bericht zufolge hat das dänische Gericht auch einen Unterhaltsanspruch der ältesten Tochter festgesetzt. Die heute 20-Jährige war im Sommer 2021 mit Zustimmung der Mutter zum Vater nach Dänemark gezogen. Die zweitälteste Tochter (18) lebt bei der Mutter in Hamburg. Weil der Unterhaltsanspruch nach dänischem Recht mit der Volljährigkeit endet, wurde nach Angaben von Blocks Berater im Oktober 2025 ein weiteres Verfahren in Deutschland eingeleitet.
Praktische Einordnung
Der Fall verdeutlicht, dass Unterhaltsentscheidungen und Sorgerechtsentscheidungen oft getrennte Wege gehen. Selbst wenn ein Gericht im Ausland über den Unterhalt entscheidet, kann in einem anderen Staat ein eigenes Verfahren sinnvoll oder nötig sein, etwa wegen unterschiedlicher Regelungen zur Dauer der Unterhaltspflicht. Zudem ist der Streit um den Beginn der Zahlungspflicht typisch: Ob und ab wann Unterhalt rückwirkend geschuldet ist, hängt von der jeweiligen Rechtsordnung und den Umständen ab.
Was bedeutet das für Sie?
Leben Eltern und Kinder in verschiedenen Staaten, sollten Betroffene frühzeitig klären, welches Gericht zuständig ist und welches Recht gilt. Wichtig sind vor allem folgende Punkte:
- Dokumentieren Sie den gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder und wichtige Zeitpunkte, etwa einen Umzug oder die Nichtrückgabe nach einem Besuch.
- Prüfen Sie, ob und wie eine Unterhaltsentscheidung im anderen Staat vollstreckt werden kann.
- Achten Sie auf das Ende der Unterhaltspflicht, das je nach Land unterschiedlich geregelt ist, insbesondere bei volljährigen Kindern in Ausbildung.
- Lassen Sie Forderungen zur Höhe und zum Beginn der Zahlungspflicht rechtlich prüfen, bevor Sie Zahlungen verweigern oder anerkennen.
Tabelle: Übersicht
| Aspekt | Einordnung |
|---|---|
| Entscheidendes Gericht | Familiengericht Sønderborg (Dänemark) |
| Betroffene | Drei Kinder, die beim Vater in Dänemark leben |
| Streitpunkte | Höhe des Unterhalts und Beginn der Zahlungspflicht |
| Ende der Pflicht nach dänischem Recht | Mit Eintritt der Volljährigkeit |
| Weiteres Verfahren | Seit Oktober 2025 in Deutschland eingeleitet |
| Strafverfahren | Landgericht Hamburg, Vorwurf der Beauftragung einer Entführung, bestritten |
Fazit
Die Entscheidung des dänischen Familiengerichts zum Unterhalt für Kinder in Dänemark zeigt, wie schwierig grenzüberschreitende Familienkonflikte sind. Unterschiedliche Rechtsordnungen, nicht vollstreckbare Entscheidungen und parallele Verfahren erschweren eine einheitliche Lösung. Wer von einem solchen Konflikt betroffen ist, sollte Zuständigkeit, anwendbares Recht und Fristen frühzeitig klären lassen.
Hinweis
Hinweis: Dieser Artikel und das Symbolbild wurden mit Hilfe von KI erstellt.
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