Ratgeber 02.10.2025 Christian R.

Videoüberwachung – Was Vermieter wirklich dürfen

Immer mehr Vermieter möchten Eingangsbereiche, Treppenhäuser oder Tiefgaragen mit Kameras ausstatten, um Einbrüche oder Vandalismus durch Videoüberwachung zu verhindern. Doch die rechtlichen Grenzen sind eng gesteckt. Sowohl die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mieter spielen eine entscheidende Rolle. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was erlaubt ist, wo Grenzen verlaufen und wie Sie rechtssicher vorgehen können.


Rechtlicher Hintergrund: Videoüberwachung und DSGVO

Die Rechtslage zur Videoüberwachung durch Vermieter wird im Wesentlichen durch folgende Rechtsquellen bestimmt:

  • Art. 6 DSGVO: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten.

    Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

    ★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
    Was passt zu Ihnen?
    Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
    Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
    Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
    Telefonisch
    Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
    Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
    ab 34,99 *
    • 15 / 30 / 45 Min wählbar
    • Persönlich & lösungsorientiert
    • Wenn Reden wichtig ist
    Anwalt telefonisch anfragen
    Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
    ✦ Empfohlen
    LexBot
    KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
    ⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
    ab 29,99 *
    Ideal für erste, rechtliche Orientierung
    • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
    • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
    • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
    KI-Ersteinschätzung starten →
    Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
    ★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
    LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
    EU AI-Act
    Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
    Schriftlich
    Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
    Antwort in ca. 1 Werktag
    99,99 *
    • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
    • Upload eines Dokuments möglich
    • Eine Rückfrage inklusive
    Schriftliche Antwort erhalten
    Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
    *alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.
  • § 201a StGB: Strafbarkeit unzulässiger Bildaufnahmen in geschützten Räumen.

  • Art. 2 Abs. 2 DSGVO: Ausnahme für rein persönliche Tätigkeiten (z. B. private Kamera nur für das eigene Grundstück).

Während Eigentümer auf ihrem eigenen Grundstück grundsätzlich Kameras einsetzen dürfen, gilt in Mehrparteienhäusern ein deutlich strengerer Maßstab. Sobald Mieter oder Besucher gefilmt werden können, sind deren Rechte auf informationelle Selbstbestimmung zu beachten.


Vertiefende Analyse

1. Zulässige Fälle

  • Eigenes Grundstück: Videoüberwachung ist möglich, solange ausschließlich eigene Flächen erfasst werden.

  • Hausrecht im Mehrfamilienhaus: Kameras im Eingangsbereich sind nur bei einem berechtigten Interesse (z. B. Schutz vor Einbrüchen) erlaubt.

2. Grenzen

  • Wohnungen und private Balkone dürfen niemals überwacht werden.

  • Treppenhäuser und Tiefgaragen nur bei strenger Interessenabwägung und nach Information der Betroffenen (Hinweisschilder, Datenschutzhinweise).

  • Speicherung: Aufnahmen dürfen nur zeitlich begrenzt gespeichert werden (meist 48–72 Stunden).

3. Herstellerpflichten

Die DSGVO verpflichtet Hersteller von Überwachungstechnik zu „Privacy by Design“. Systeme mit Gesichtserkennung oder KI-Analyse sind im Mietrecht problematisch und oft unzulässig.

4. Rechtsfolgen bei Verstößen mit Videoüberwachung

  • Bußgelder nach Art. 83 DSGVO (bis zu 20 Mio. Euro).

  • Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche von Mietern.

  • Strafbarkeit nach § 201a StGB, wenn intime Lebensbereiche betroffen sind.


Praktische Tipps für Vermieter

  1. Nur notwendige Bereiche überwachen (z. B. Eingangsbereich, nicht aber das gesamte Treppenhaus).

  2. Datenschutzkonformes Hinweisschild „Videoüberwachung“ gut sichtbar anbringen.

  3. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen.

  4. Speicherfristen beschränken (max. 72 Stunden).

  5. Vor Installation Rücksprache mit Mietern halten, um Konflikte zu vermeiden.


Übersichtstabelle: Videoüberwachung im Mietrecht

Bereich Erlaubt? Voraussetzungen
Eigenes Grundstück Ja Keine Erfassung öffentlicher Wege oder Nachbarn
Mehrfamilienhaus – Eingang Eingeschränkt Berechtigtes Interesse, Hinweisschilder, DSGVO
Treppenhaus/Tiefgarage Nur in Ausnahmefällen Strenge Abwägung, Datenschutzkonzept erforderlich
Wohnung, Balkon, Bad Nein Absolute Tabuzone
Speicherung von Aufnahmen Ja, eingeschränkt Nur wenige Tage, danach Löschung

 

Fazit

Die Videoüberwachung durch Vermieter ist rechtlich nur in engen Grenzen möglich. Wer Kameras einsetzen möchte, muss stets die Interessen der Mieter beachten und die DSGVO-Vorgaben umsetzen. Andernfalls drohen hohe Bußgelder oder Schadensersatzforderungen.


Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Holen Sie bei konkreten Fällen bitte qualifizierten Rat ein. Unter dem Stichwort Anwalt für Mietrecht finden Sie passende Fachanwälte.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Holen Sie bei konkreten Fällen bitte qualifizierten Rat ein. Unter dem Stichwort „Deutsche-Rechtsanwaltshotline“ können Sie ein 30-minütiges Gespräch für 49,99 €* buchen: Telefonische Rechtsberatung.

Oder nutzen Sie unseren LexBot – die erste professionelle KI-Rechtsberatung ab 29,99 €*, schriftliche Antwort 24/7 in 3 Minuten.

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Mietrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive