Fachbeitrag 11.09.2025

PayPal-Käuferschutz greift nicht – welche Rechte haben Betrugsopfer wirklich?


Viele Käuferinnen und Käufer verlassen sich beim Onlinehandel auf den PayPal-Käuferschutz. Doch die Praxis zeigt: Auch hier gibt es Lücken, die Betrüger gezielt ausnutzen. In den letzten Monaten häufen sich Fälle, in denen hochwertige Waren über Kleinanzeigen-Plattformen angeboten und bezahlt wurden – doch die bestellte Ware nie oder nur in Form von billigen Fälschungen ankommt.

Typisch ist der Ablauf: Nach Zahlungseingang behaupten Verkäufer, die Ware versendet zu haben, allerdings ohne belegbare Sendungsnummer. Statt des vereinbarten Produkts erhalten Geschädigte allenfalls minderwertige Ersatzstücke, die sich bei näherer Prüfung als Plagiate entpuppen. Screenshots von Anzeigen, Chatverläufe oder Zahlungsbelege helfen den Opfern zwar bei der Beweissicherung, verhindern den Schaden aber zunächst nicht. Gerade dann, wenn PayPal den Käuferschutzantrag ablehnt, fühlen sich viele Betroffene allein gelassen.

Rechtlich bestehen dennoch mehrere Möglichkeiten. Zunächst ist eine Strafanzeige wegen Betrugs angezeigt – so wird die Staatsanwaltschaft aktiv und nimmt Ermittlungen gegen die Täter auf. Parallel können zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden, um den gezahlten Betrag zurückzufordern. Je nach Situation kann dies direkt gegen die Verkäuferperson oder – wenn die Zahlungsabwicklung über Banken erfolgte – über Rückforderungsansprüche bei den beteiligten Kreditinstituten versucht werden. Auch wenn PayPal den Käuferschutz verweigert hat, können Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche erfolgreich durchgesetzt werden.

Unsere Kanzlei steht Betroffenen in solchen Fällen mit Erfahrung und Durchsetzungskraft zur Seite. Wir prüfen für Sie, ob zivilrechtliche Schritte Aussicht auf Erfolg haben, unterstützen bei der Kommunikation mit PayPal oder Banken und übernehmen die konsequente rechtliche Vertretung, wenn es darauf ankommt. So stellen wir sicher, dass Ihre Ansprüche nicht ins Leere laufen.

Die telefonische Erstberatung ist bei uns kostenfrei, und Sie können Ihren Termin einfach online reservieren.

Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Guido Lenné, eine Nachricht.

📞 Melden Sie sich telefonisch oder über unser Kontaktformular – wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Spezialseite zum Thema PayPal: https://anwalt-gegen-paypal.de/

Zögern Sie nicht, wenn Sie betroffen sind. Je eher Sie rechtlich aktiv werden, desto größer ist die Chance, Ihr Geld zurückzuerhalten und Betrüger in die Schranken zu weisen.

👉 Bleiben Sie außerdem mit unserem kostenlosen Newsletter über aktuelle Entwicklungen im Verbraucherrecht informiert: https://www.anwalt-leverkusen.de/newsletter.html

Guido Lenné - rechtsanwalt.com

Guido Lenné

Leverkusen
  • Arbeitsrecht,
  • Bankrecht

Fragen zum Thema? Senden Sie mir eine Nachricht und wir besprechen Ihren individuellen Fall.

Guido Lenné - rechtsanwalt.com
Autor

Guido Lenné

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 55.149 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.