Fachbeitrag 06.07.2025

Was tun, wenn Betrüger über Kleinanzeigen und PayPal Geld von Ihrem Konto abbuchen?


Immer mehr Privatpersonen geraten beim Verkauf über Online-Kleinanzeigenportale ins Visier von Kriminellen. Besonders perfide: Die Täter nutzen scheinbar offizielle Nachrichten und das Vertrauen in Zahlungsdienste wie PayPal, um ahnungslose Verkäufer zu schädigen. Ein aktueller Fall macht deutlich, wie schnell es passieren kann.

In dem uns vorliegenden Fall hatte eine Privatverkäuferin ein Produkt auf einem bekannten Kleinanzeigenmarkt angeboten. Kurz darauf meldete sich ein vermeintlich interessierter Käufer, der vorschlug, die Transaktion über das sichere Bezahlsystem der Plattform abzuwickeln. Im Chat erschien anschließend eine täuschend echt wirkende Nachricht mit dem Hinweis, dass der Verkauf nun bestätigt werden müsse – inklusive Anleitung und Link zur angeblichen Zahlungsabwicklung.

In dem Glauben, es handle sich um eine legitime Nachricht des Portals, folgte die Verkäuferin den Anweisungen und meldete sich auf der verlinkten Seite bei PayPal an. Wenige Minuten später wurde ein Betrag in Höhe von 800 Euro von ihrem PayPal-Konto an den angeblichen Käufer überwiesen – ohne, dass sie dies veranlasst oder bemerkt hatte. Erst danach wurde deutlich, dass es sich um einen geschickt eingefädelten Betrugsversuch handelte.

Welche Schritte sind nach einem PayPal-Phishingbetrug möglich?

Falls Sie durch eine Phishingmasche bei einer Online-Zahlung Geld verloren haben, bestehen rechtliche Ansprüche, die wir prüfen und für Sie durchsetzen können. Entscheidend ist: Eine Zahlung muss bei PayPal durch die ausdrückliche Zustimmung des Kontoinhabers erfolgen. Liegt eine solche Autorisierung nicht vor, kann eine Rückerstattung verlangt werden – insbesondere dann, wenn die Zahlung durch Täuschung oder Manipulation erfolgte.

Neben der Rückabwicklung über PayPal kann auch eine zivilrechtliche Rückforderung gegen den Zahlungsempfänger in Betracht kommen. In manchen Fällen kann die Identität des Täters durch Ermittlungsbehörden oder PayPal selbst festgestellt werden. Auch das Stellen einer Strafanzeige ist oft sinnvoll und kann Teil einer durchdachten Gesamtstrategie sein.

Wir analysieren für Sie, ob Zahlungsdienstleister oder Plattformbetreiber ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben und ob sich daraus Ansprüche ableiten lassen – zum Beispiel auf Schadenersatz oder Erstattung.

Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Guido Lenné, eine Nachricht.

Wie wir Sie unterstützen können

Unsere Kanzlei hat bereits zahlreichen Geschädigten geholfen, sich gegen betrügerische Abbuchungen bei PayPal zu wehren. Wir prüfen die rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall, übernehmen die gesamte Kommunikation mit PayPal und begleiten Sie im weiteren Verlauf – etwa bei Anzeigen bei der Polizei oder zivilrechtlichen Schritten gegen den Empfänger der Zahlung.

Die telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos. Sie können direkt über unsere Website einen Termin buchen – unkompliziert, sicher und ohne Verpflichtung.

📞 Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – telefonisch oder über unser Onlineformular. Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Themenseite zum PayPal-Betrug: https://anwalt-gegen-paypal.de/

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Guido Lenné - rechtsanwalt.com

Guido Lenné

Leverkusen
  • Arbeitsrecht,
  • Bankrecht

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Autor

Guido Lenné

Rechtsanwalt
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