Rechtsnews 29.07.2021 Christian R.

Keine Gesetzeslücke bei Cum-Ex Geschäften!

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass es eben keine Gesetzeslücke bei Cum-Ex Geschäften gab. Das hat zur Folge, dass die betroffenen Personen wegen Steuerhinterziehung bestraft werden können. Mit diesem Urteil haben die Gerichte unterer Instanzen endlich Rechtssicherheit. Die Richter können mit der Gewissheit, dass hier kein legales Vorgehen stattfand, entsprechend urteilen.

Letztes Jahr urteilte bereits das Landgericht (LG) Bonn über zwei britische Börsenhändler. Beide erhielten Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Entscheidung zur Bewährung erging, wegen ausführlicher Kooperation mit den Behörden. Ferner muss die Warburger Privatbank 176 Millionen Euro an die Staatskasse zurückzahlen, weil sie an den Machenschaften beteiligt war. Die Revisionen lehnte der BGH mit dem gegenwärtigen Urteil ab.

Was sind die Cum-Ex Geschäfte?

Bei solchen Geschäften handelten Börsenhändler, Bänker und auch Rechtsanwälte mit komplexen Methoden. Die Cum-Ex Geschäfte sind eine bestimmte Form von Aktiendeals um den sogenannten Dividendenstichstag einer Aktiengesellschaft herum. Bei der Dividende handelt es sich um den jährlich auf eine Aktie ausfallenden Reingewinn. Diese Gewinne werden normalerweise versteuert. Von Privatpersonen wird eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% erhoben, wohingegen institutionelle Investoren wie Banken von davon ausgenommen sind. Das bedeutet, sie können die entrichteten Beträge wieder zurückfordern.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Der Dividendenstichtag entscheidet dann darüber, welcher Aktieninhaber an einem bestimmten Tag nun Anspruch auf die Dividende hat. Die Personen machten gezielt Aktiengeschäfte kurz vor oder am Dividendenstichstag (Cum) und zusätzlich nach dem Tag X, umso mehrfach Steueransprüche geltend machen zu können. Dem Staat fällt es mit diesen bewussten Verwirrungen schwerer zu entscheiden, wer nun Anspruch auf die später zurückgeforderten Steuern hat. So haben sich die Anleger illegal mehrfach hohe Beträge zurückerstatten lassen.

Steuerbetrüger plädierten auf bestehende Gesetzeslücke

Auch wenn die Geschehnisse so eindeutig gesetzeswidrig wirken, gab es gesetzlich keine ausdrückliche Regelung, dass solche Machenschaften verboten sind. Genau deshalb, argumentierten die Verteidiger der Angeklagten damit, dass ihre Mandanten lediglich bestehende Gesetzeslücken ausnutzten. Auch wenn es vielleicht verwerflich sein mag, so sei es trotzdem nicht illegal und damit nicht strafbar. Dies widerlegten die Karlsruher Richter aber. Die Geltendmachung von nicht einbehaltener Kapitalertragssteuer ist stellt eine Steuerhinterziehung dar, die gemäß Steuerstrafrecht unter Strafe steht. Außerdem handelten die Beschuldigten vorsätzlich, weil sie arbeitsteilig agierten, um so nicht bestehende Steueransprüche zu ihren Gunsten geltend machen zu können.

Der Richter des Ersten Strafsenats widerlegte die Behauptung der Angeklagten: „Es handelt sich bei den praktizierten Geschäften weder um legale Gestaltungsmodelle noch um das bloße Ausnutzen einer Gesetzeslücke, weil die gesetzliche Regelung eindeutig war. Eine Lücke gab es hier nicht. (…) Es ging vielmehr – nicht anders als bei dem normalen Umsatzsteuerbetrug – um einen blanken Griff in die Kasse, in die alle Steuerzahler normalerweise einzahlen.

Dem Staat sind durch die Taten ein Steuerschaden in Milliardenhöhe entstanden. Steuerexperten schätzen dabei einen Betrag in Höhe von 10 Milliarden Euro.

Sie brauchen einen Anwalt wegen steuerrechtlicher Angelegenheiten? Kompetente Rechtsanwälte in Ihrer Nähe finden sie auf www.rechtsanwalt.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Die steuerstrafrechtliche Selbstanzeige beim Finanzamt

Unzulässige doppelte Besteuerung im Rentenalter

Quellen und Links:

 

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€