Zulässiges Vertragsangebot per E-Mail
Die Zulässigkeit von Werbe-E-Mails wird von den Gerichten recht unterschiedlich beurteilt. Eine höchstrichterliche Entscheidung zu diesem Problem liegt noch nicht vor.
Das Landgericht Kiel entschied, dass eine solche E-Mail dann nicht zu beanstanden ist, wenn sie ein konkretes Vertragsangebot an den Adressaten enthält. Im vorliegenden Fall ging es um die Nachricht eines Unternehmers an den Betreiber einer Homepage, mit der angefragt wurde, ob dieser bereit sei, einen Werbebanner auf seiner Seite gegen Zahlung einer Provision für alle dadurch vermittelten Geschäfte aufzunehmen. Die Richter meinten, bei der Nachricht handele es sich nicht um Werbung, sondern um ein konkretes Vertragsangebot, das auch elektronisch übermittelt werden durfte.
Urteil des LG Kiel vom 20.06.2000; Az.: 8 S 263/99