Zulässiges Abwerben von Kunden
Ein auf dem Gebiet der Wärme- und Wasserverbrauchserfassung und deren Abrechnung tätiges Unternehmen warf einem Konkurrenten das systematische Abwerben von Kunden vor, indem diese bei der Kündigung bestehender Verträge unterstützt wurden, und erhob Unterlassungsklage. Der Bundesgerichtshof sah jedoch keinen Anlass gegen das Verhalten des beklagten Unternehmens einzuschreiten.
Danach ist es nicht als wettbewerbswidrig anzusehen, wenn ein Unternehmer einem vertraglich noch gebundenen Kunden eines Konkurrenten dadurch bei einer ordentlichen Kündigung behilflich ist, dass er ihm ein vorbereitetes Kündigungsschreiben vorlegt, das nach Einfügung des Kündigungstermins nur noch zu unterschreiben ist. Ein solches Verhalten ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, da es weder eine unsachliche Einflussnahme auf den Verbraucher noch eine gezielte Behinderung des Mitbewerbers darstellt.
Urteil des BGH vom 07.04.2005
I ZR 140/02
Pressemitteilung des BGH