Rechtsnews 23.08.2012 Anna Schön

Versammlungsverbot der NPD in Mannheim rechtswidrig

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) erklärte den Eilantrag des NPD-Kreisverbands Rhein-Neckar gegen ein Versammlungsverbot der Stadt Mannheim für zulässig und begründet.

Sachverhalt 

Die NPD plante  am 1.05.2012 (Tag der Arbeit) eine Versammlung unter freiem Himmel mit dem Thema „Raus aus dem Euro! Wir wollen nicht Zahlmeister Europas sein!“. Nachdem die Veranstaltung ordnungsgemäß angemeldet wurde, verbot jedoch die Stadt Mannheim die Durchführung der Veranstaltung. Sie begründete das Verbot damit, dass durch die Versammlung unmittelbar die öffentliche Ordnung gefährdet sei.

VG Karlsruhe und VGH Mannheim geben Eilantrag statt

Der erste Eilantrag des NPD-Kreisverbands wurde mangels Antragsbefugnis als unzulässig abgewiesen. Mit dem zweiten Eilantrag befassten sich das Verwaltungsgericht Karlsruhe und schließlich auch der VGH Mannheim. Die Gerichte begründeten ihre Entscheidung mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit sei Voraussetzung für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Dieses Grundrecht umfasse auch die Möglichkeit der Bürger, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen. Den Bürgern werde zudem eine Auseinandersetzung mit Kritik an der Verfassung und einer daraus folgenden Ablehnung dieser durch die plurale Demokratie des Grundgesetzes zugetraut. Die Meinungsfreiheit könne nur durch allgemeine Gesetze oder ein gleichrangiges Schutzgut beschränkt werden. Eine Beschränkung sei hier nicht ersichtlich, da zudem noch die Möglichkeit einer späteren Auflösung der Versammlung verbleibe. Das Datum und der Ort der Veranstaltung hätten keinen symbolträchtigen Charakter, sodass eine spezifische Provokationswirkung nicht angenommen werden könne. Zwischen dem 1.-Mai-Feiertag als Veranstaltungstermin, dem Veranstaltungsinhalt und der historischen Prägung Mannheim als Industrie- und Arbeiterstadt sei kein provozierender Zusammenhang erkennbar. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe und der VGH Mannheim gaben dem zweiten Eilantrag statt.

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  • Quelle: Pressemitteilung des VGH Mannheim vom 30.04.2012

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