Rechtsnews 26.02.2012 Julia Brunnengräber

Taxifahrer zu Freiheitsstrafe verurteilt

Ist jemand Fahrgast in einem Taxi, so legt er meist Wert darauf, dass der Taxifahrer den direktesten Weg wählt, um zum Ziel zu fahren. Wird angenommen, dass ein Umweg gefahren wird und mehr Kosten als nötig entstehen, beschweren sich viele Fahrgäste. In folgendem Fall hatte eine Beschwerde für einen weiblichen Fahrgast eine schwerwiegende und – wie gerichtlich festgestellt wurde – vollkommen unzulässige Folge.

Fahrgast beleidigt, geschlagen, bedroht und stundenlang in Kofferaum gesperrt

Eine Frau also war sehr früh morgens Fahrgast in einem Taxi und beschwerte sich, da sie annahm, der Fahrer wolle sie über einen Umweg zum Ziel bringen. Der hielt an, zog sie aus dem Auto, schlug sie ins Gesicht und steckte sie in den Kofferraum. Und mehr noch: Er fuhr nach Hause, ging schlafen, ließ die Frau im Auto eingeschlossen. Durch Beleidigungen und Drohungen setzte er noch eins drauf: Er beschimpfte sie und sagte, sie werde „da nicht lebend rauskommen“ (Pressemitteilung des LG ). Gegen Mittag erst, kam es zur Freilassung – die auch hier nicht der Taxifahrer selbst vornahm. Die Polizei rettete die Frau nachdem ein Hinweis durch die Schwägerin des Täters einging. Die Tat, die die Frau erfahren hat, ist an ihr keineswegs ohne Spuren zu hinterlassen vorübergegangen: Immernoch ist sie arbeitsunfähig und durch ein ärztliches Attest krankgeschrieben. Die psychischen Folgen sind schwerwiegend. Sie musste sich in psychatrische Behandlung begeben.

Entscheidung des LG: Freiheitsstrafe für unverständliche Tat

Das Gericht hatte das Strafmaß für den Täter festzusetzen. Es berücksichtigte, dass Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung vorliegen. Das wiederum hat für das Opfer eine Gesundheitsschädigung zur Folge. Unklar ist, ob sie sich gänzlich erholen wird. Das ist möglich. Doch die posttraumatische Belastungsstörung der Frau liegt zur Zeit der Urteilsverkündigung bereits schon monatelang vor. Zudem sei für die Richterin laut Pressemitteilung des LG die Tat „unverständlich“. Der Fahrer gestand die Tat, zeigte Reue, bezeichnete sich selbst als „verrückt“, was die Tat betrifft. Vorbestraft war er außerdem vorher nicht. Auch das wurde bei der Urteilsfindung berücksichtigt. Allerdings hat er das Opfer durch seine Androhungen während des Tathergangs Todesängsten ausgesetzt und das über Stunden hinweg. Das LG hat eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten beschlossen. Eine Prognose, ob er auch in Zukunft eine Gefahr darstellen könnte, konnte das Gericht nicht vornehmen, da er erstmals zum Täter geworden ist. Daher wurde ihm kein Berufsverbot ausgesprochen. Auch wird ihm sein Führerschein nicht entzogen. Die Tat hängt nicht mit Verkehrssicherheit auf der Straße zusammen. Offen ist noch, ob ihm die Ordnungsbehörde die Taxikonzession entziehen wird oder nicht.

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  • Quelle: Pressemitteilung des LG Hamburg vom 3. Februar 2012, Az.: 628 KLs 17/11

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