Im zugrundeliegenden Fall hat das Oberlandesgericht Frankfurt über den Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. In zwei Fällen hat er Mord begangen, in drei weiteren Fällen versuchten Mord. Zudem hat er sich noch weitere Delikte zu Schulden kommen lassen. Das Gericht ist zudem zum Schluss gekommen, dass die Schuld des Angeklagten von besonderer Schwere ist.
Angeklagter wollte Beitrag zum „Jihad“ leisten
Am 2. März des Jahres 2011 hat der Angeklagte zwei amerikanische Soldaten am Frankfurter Flughafen in einem Bus erschossen. Darüber hinaus hat er versucht, drei weitere Soldaten zu ermorden, die allerdings nur sehr schwer verletzt wurden. Als Rechtfertigung für seine Taten gab der Angeklagte an, dass er zum „Jihad“ beitragen und den Militäreinsatz der Soldaten in Afghanistan unterbinden wollte. Da die Pistole, die er bei sich trug, eine Ladehemmung aufwies, wurde sein Plan durchkreuzt, der vorsah, so viele der fünfzehn anwesenden Soldaten wie möglich zu töten.
Verurteilung ist rechtskräftig
Gegen das gefällte Urteil legte der Angeklagte Revision ein, die vom Bundesgerichtshof allerdings als unbegründet verworfen wurde. Somit ist die Verurteilung des Angeklagten rechtskräftig. Aufgrund der besonderen Schuldschwere kann der Angeklagte nach 15 Jahren Haft nicht zur Bewährung entlassen werden.
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- Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 16. Oktober 2012; AZ: 3 StR 202/12
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