Rechtsnews 12.03.2013 Julia Brunnengräber

Ist Verletzung mit Küchenmesser versuchter Mord?

Am 19. Dezember 2012 ist ein Prozess vor dem Landgericht Mannheim gestartet. Die Fortsetzungstermine waren im Januar 2013. Es geht um zwei Frauen, die befreundet gewesen waren. Zwischen ihnen kam es aber deshalb zu Spannungen, da es das Gerücht durch eine dritte Person gegeben hatte, dass eine der beiden Frauen sich „in ehrenrühriger Weise“ über die Angeklagte geäußert habe. Aufgrunddessen kam es zwischen den beiden Frauen zu einem Streit. Sie hatten also einen Wortwechsel, den das Gerücht betraf, dass jemand in die Welt gesetzt hatte. Sie waren in Mannheim einkaufen und auf dem Weg nach Hause. Eine der beide hatte ihre zwei kleinen Kinder dabei. Die andere, die wegen des Gerüchts aufgebracht war, habe „plötzlich“ und „völlig unvermittelt“ auf die andere Frau eingestochen, was die Kinder dieser Frau mitansehen mussten. Insgesamt erlitt die Frau drei Stichverletzungen in den Rücken unterhalb des rechten Schulterblattes. Mit diesen Verletzungen erreichte sie zusammen mit ihren Kindern ihre Wohnung und rief einen Krankenwagen. Die andere Frau war geflohen.

Gelten diese Stichverletzungen als versuchter Mord?

Der Angeklagten wird nun von der verletzten Frau vorgeworfen, in Kauf genommen zu haben, dass sie sterben hätte können und dass die Angeklagte das in Kauf genommen hätte. Es geht nun im Folgenden bei dem Prozess darum, wie die Angeklagte zu Rechenschaft zu ziehen ist. Die Frage dabei ist, ob von versuchtem Mord die Rede sein kann, auch wenn akute Lebensgefahr zu keinem Zeitpunkt bestanden hat. 

  • Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Mannheim, Az.: 1 Ks 400 Js 13818/12

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