Rechtsnews 11.11.2015 Manuela Frank

GEMA-Gebühren für Sankt-Martins-Lieder

Im November, ist es wieder so weit, der Martinstag steht vor der Tür. Hier
wird jedes Jahr mit zahlreichen Bräuchen dem heiligen Martin von Tours gedacht.
Dazu gehört neben dem Martinsgansessen und dem Martinszug vor allem das
Martinssingen. Kinder ziehen mit ihrer Laterne von Haus zu Haus und erbitten
mit ihrem Gesang Süßigkeiten und andere kleine Köstlichkeiten. Die Lieder
werden mit den Kindern in der Regel in der Schule bzw. dem Kindergarten
einstudiert. Die Rechte an diesen Gesangsstücken liegen allerdings bei der
GEMA. Doch was bedeutet dies für das Erlernen der Songs mit Hilfe von Kopien?

Wieso muss man in Schulen und Kindergärten Gebühren an die GEMA zahlen?

In der Schule dürfen die Martinslieder jederzeit kopiert werden. Das Kopieren von
Noten und Texten für die Unterrichtseinheiten ist gestattet. Hierfür bekommen
die Verwertungsgesellschaften eine Pauschale pro Schulkind, die dann
gleichmäßig an die Inhaber der Bild-, Wort- sowie Musikrechte aufgeteilt wird.
Komplette Liederbücher dürfen jedoch nicht kopiert werden.

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Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

In Kindergärten ist die rechtliche Lage nicht ganz so eindeutig. Hier gilt nicht die gleiche
Regelung wie in Schulen, da man davon ausgeht, dass Kindergartenkinder noch
nicht lesen können, auch keine Noten. Deshalb gab es zum damaligen Zeitpunkt
keine kostenpflichtige Lösung, bis es zu Schwierigkeiten mit den Eltern kam.
Diese erwarteten nämlich, dass die Kindergärten das Material einfach kopieren.
Da das Urhebergesetz ein generelles Kopierverbot für Noten vorsieht, ist dies
illegal. Daraufhin haben die Verlage dem Verwertungsunternehmen Musikedition
ermöglicht, den Kindergärten Lizenzen für die Kopien zu offerieren. In einigen
Bundesländern waren diese Verträge erfolgreich, Kopien dürfen hier also legal
erstellt werden.


GEMA verlangt Gebühr für die Urheberrechte

Auch wenn die tatsächlichen Rechte an den Texten und Kopien bei den Autoren und
Verlagen liegen, so besitzt die GEMA alle originären Rechte für
Vervielfältigungen, Sendungen, Aufführungen sowie die Online-Verwendung von
Musik. Nicht alle Lieder sind durch Urheberrechte geschützt. Welche es sind,
kann man in der Online-Datenbank der GEMA ersehen.

Um in allen Situationen geschützt zu sein, bietet es sich an, mit der GEMA einen
Vertrag abzuschließen. Die Kosten hierfür sind überschaubar, für 500 Kopien
jährlich müssen höchstens 59 Euro und sieben Prozent Mehrwertsteuer entrichtet
werden.


Wie kann man die GEMA bei Martinsumzug umgehen?

Das Singen während eines Martinsumzugs ist generell nicht lizenzpflichtig, genau
wie die zu diesem Zweck verteilten Lied- und Notenkopien. Die Umzüge werden in
erster Linie von Kindergärten oder Kirchen organisiert, die ihre Kopien bereits
durch eine Pauschalvereinbarung bezahlt haben. In den Kindergärten dürfen die
Martinslieder gesunden werden, auch ohne eine spezielle Vereinbarung mit der
GEMA. Kopien dürfen in diesem Fall dann nur von Texten und Noten ausgeteilt
werden, die nicht mehr geschützt sind. Sollte kein eindeutiger Vertrag
bestehen, müssen Erwachsene die Lieder einfach auswendig lernen bzw. können
sich die Texte per Hand abschreiben. Wobei diese mit der Hand verfassten Texte
auch nicht einfach kopiert werden dürfen, da dies abermals eine illegale Vervielfältigung
darstellen würde.

 

Beliebte Sankt-Martins-Lieder

Während des Martinsumzugs werden zahlreiche Lieder gesungen. Besonders beliebt sind
unter anderem „Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne“ sowie „St. Martin ritt
durch Schnee und Wind“. Das Kopieren der Texte und Noten ist bei beiden Liedern
erlaubt, da die Rechteinhaber vor über 70 Jahren gestorben sind. Bei den Songs „Durch
die Straßen auf und nieder“ sowie bei der späteren Version von „Ich geh mit
meiner Laterne“ sieht das Ganze etwas anders aus. Hier besteht
urheberrechtlicher Schutz.

GEMA- Ein Überblick über die bekannteste Verwertungsgesellschaft

Hier finden Sie ein eBook über die GEMA.

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